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handy kaufen ohne vertrag ab 16

michanyf
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1 von 5

hallo zussamen

ich bin 16 jahre alt und mein frage ist ob man mit 16 jahren ein handy darf kaufen (ohne vertrag)

HILFREICHSTE ANTWORT1

Akzeptierte Lösungen
Doc
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@michanyf

Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass du etwas kaufst, da du mit 16 Jahren beschränkt Handlungsunfähig bist.

 

"Eine beschränkt handlungsunfähige Person kann gewisse Rechtswirkungenherbeiführen (Art. 19 OR). Als beschränkt handlungsunfähige Personen gelten unmündige oder entmündigte Personen, die trotzdem urteilsfähig sind."

 

d.h. du kannst dir Sachen des täglichen Gebrauchs (zB. Getränke etc.) und andere Dinge mit deinem EIGENEN Vermögen (zB. Lehrlingslohn) kaufen.

Um Verträge selbst abzuschliessen benötigst du jedoch die volle Handlungsfähigkeit, dazu fehlt dir noch die Mündigkeit (18J.).

 

Um deine Frage abschliessend zu beantworten: Ja du mit deinen 16 Jahren darfst dir (rechtlich, nicht erzieherisch gesehen) das Handy mit deinem eigenen Geld kaufen (ohne Vertrag).

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

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4 Kommentare 4
Samsi
Super User
2 von 5

Ja kein Problem.

POGO 1104
Super User
3 von 5
keep on rockin'
Werner
Super User
4 von 5

@michanyf

 

Wenn der Preis auch eine Rolle spielt, unbedingt vorher noch den Preisvergleich Deines Wunschmodelles im Internet „googeln“.

 

Bei den Handys handelt es sich in Zwischenzeit bei den Online-Anbietern teilweise um täglich ändernde Preise und wenn Du Dir den günstigsten der Zuverlässigen raussuchst, landest Du sicher nicht im Swisscom-Shop...

Selbstdeklaration: Emanzipierter Kunde und Hobby-Nerd ohne wirtschaftliche Abhängigkeiten zur Swisscom
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Doc
Super User
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@michanyf

Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass du etwas kaufst, da du mit 16 Jahren beschränkt Handlungsunfähig bist.

 

"Eine beschränkt handlungsunfähige Person kann gewisse Rechtswirkungenherbeiführen (Art. 19 OR). Als beschränkt handlungsunfähige Personen gelten unmündige oder entmündigte Personen, die trotzdem urteilsfähig sind."

 

d.h. du kannst dir Sachen des täglichen Gebrauchs (zB. Getränke etc.) und andere Dinge mit deinem EIGENEN Vermögen (zB. Lehrlingslohn) kaufen.

Um Verträge selbst abzuschliessen benötigst du jedoch die volle Handlungsfähigkeit, dazu fehlt dir noch die Mündigkeit (18J.).

 

Um deine Frage abschliessend zu beantworten: Ja du mit deinen 16 Jahren darfst dir (rechtlich, nicht erzieherisch gesehen) das Handy mit deinem eigenen Geld kaufen (ohne Vertrag).

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

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