@michanyf
Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass du etwas kaufst, da du mit 16 Jahren beschränkt Handlungsunfähig bist.
"Eine beschränkt handlungsunfähige Person kann gewisse Rechtswirkungenherbeiführen (Art. 19 OR). Als beschränkt handlungsunfähige Personen gelten unmündige oder entmündigte Personen, die trotzdem urteilsfähig sind."
d.h. du kannst dir Sachen des täglichen Gebrauchs (zB. Getränke etc.) und andere Dinge mit deinem EIGENEN Vermögen (zB. Lehrlingslohn) kaufen.
Um Verträge selbst abzuschliessen benötigst du jedoch die volle Handlungsfähigkeit, dazu fehlt dir noch die Mündigkeit (18J.).
Um deine Frage abschliessend zu beantworten: Ja du mit deinen 16 Jahren darfst dir (rechtlich, nicht erzieherisch gesehen) das Handy mit deinem eigenen Geld kaufen (ohne Vertrag).
MfG Doc
Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.
Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.