@marcus schrieb:
Du kannst nicht willkührlich Gespäche Aufzeichnen. Auch nicht auf Ansage. Wenn du eine Firma hast/bist, kann dich dein Rechtsanwalt dazu beraten.
Ausserdem musst du die Option bieten, dass Gespäche nicht aufgezeichnet werden, wenn der Anrufer das nicht will.
teile deine ansicht nicht. man darf ein gespräch (oder generell formuliert: eine tonaufnahme) nicht ohne einverständnis der zweiten partei aufnehmen.
durch die ansage würde klar kommuniziert, dass dies geschehen würde, der punkt transparenz wäre also gegeben. falls die zweite partei das nicht möchte, darf diese jederzeit das gespräch beenden.
EDIT: mittlerweile ist es sogar in einzelnen fällen zulässig, das gespräch ohne vorgängige information aufzuzeichnen.
siehe Admin.ch
MfG Doc
Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.
Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.