• Der Fragesteller hat diesen Beitrag als gelöst markiert.
  • Geschlossen

seit 3 Wochen kein Internetanschluss

Lumutzei48
Level 1
1 von 7

Kann ich eine Schadenersatzforderung stellen, wenn ich seit rund 3 Wochen keinen Internetanschluss habe? Ich kann kein Home Office machen und vor allem kann ich nicht live an der Börse handeln. Mir gehen rund 1'000 $ pro Tag an Gewinn verloren. 

HILFREICHSTE ANTWORT1

Akzeptierte Lösungen
Lori-77
Super User
3 von 7

Hallo @Lumutzei48 

 

Ist schon merkwürdig das du 3 Wochen kein Netz hast.  Oder hast du daueren Unterbrüche?

 

Wie bist du angeschlossen, Glas oder Kupfer. 

 

Wurde dir von der Hotline einen Techniker geschickt welcher bei dir das Problem anschaut? Und die Messungen macht?

 

Was hat der Techniker festgestellt? 

 

Von der Swisscom solltest du einen Mobile-Stick bekommen falls man die Störung nicht in einer gewissen Zeit beheben kann, dieser müsstest du an deinem Router einstecken. 

 

 

Beschreibe doch dein Problem genauer, so kann dir evt geholfen werden. 

 

Wenn z.B dein Nachbar am Bauen ist und das Kabel getroffen hat und du dadurch einen Unterbruch erleidest, so ist dein Nachbar besser gesagt der welcher mit dem Bagger das Loch gegraben hat und diese haben für solche Sachen eine Versicherung. 

 

Die ganze Sache ist nicht so einfach zu sagen.

 

 

 

Gruss Lorenz

6 Kommentare 6
kaetho
Super User
2 von 7

... wahrscheinlich nicht, und wenn, dann nur die Abokosten, anteilsmässig auf die Ausfallzeit ...

-> aber du schreibst hier im Forum, das geht nur mit Internet. Also?

Lori-77
Super User
3 von 7

Hallo @Lumutzei48 

 

Ist schon merkwürdig das du 3 Wochen kein Netz hast.  Oder hast du daueren Unterbrüche?

 

Wie bist du angeschlossen, Glas oder Kupfer. 

 

Wurde dir von der Hotline einen Techniker geschickt welcher bei dir das Problem anschaut? Und die Messungen macht?

 

Was hat der Techniker festgestellt? 

 

Von der Swisscom solltest du einen Mobile-Stick bekommen falls man die Störung nicht in einer gewissen Zeit beheben kann, dieser müsstest du an deinem Router einstecken. 

 

 

Beschreibe doch dein Problem genauer, so kann dir evt geholfen werden. 

 

Wenn z.B dein Nachbar am Bauen ist und das Kabel getroffen hat und du dadurch einen Unterbruch erleidest, so ist dein Nachbar besser gesagt der welcher mit dem Bagger das Loch gegraben hat und diese haben für solche Sachen eine Versicherung. 

 

Die ganze Sache ist nicht so einfach zu sagen.

 

 

 

Gruss Lorenz

FlySmurf
Super User
4 von 7

@Lumutzei48  schrieb:

Mir gehen rund 1'000 $ pro Tag an Gewinn verloren. 


Mit diesem Gewinn (pro Tag) kannst du dir sicher je einen internetanschluss jedes Anbieters in der CH leisten 😉

roku73
Super User
5 von 7

@Lumutzei48 Wenn man so abhängig vom Internet ist, sollte man das "bitzeli" Geld für eine Notbrücke einrichten. Schliesslich gibt es ja die Möglichkeit eines Hotspots via Handy, oder wohnst du so abgelegen am Ar**och der Welt?

6 von 7

Verlust ist aber auch möglich!

Würdest Du dann zurückzahlen?

critique constructive/konstruktiv kritisch
les clients aident les clients A SE FAIRE ENTENDRE
Kunden helfen Kunden SICH DURCHZUSETZEN
critique constructive/konstruktiv kritisch
les clients aident les clients A SE FAIRE ENTENDRE
Kunden helfen Kunden SICH DURCHZUSETZEN
Doc
Super User
7 von 7

Bei einem geschäftlich genutzten Internetanschluss bzw. einem KMU Abo gibt es die Möglichkeit einer Ausfallsicherung, damit kann auch während eines Ausfalls das Internet über den Mobilfunk weiter betrieben werden.

 

Falls dies in deinem Abo nicht inkludiert ist, würde ich mir an deiner Stelle überlegen ob es sich nicht lohnen wurde einen kleinen Teil deines täglichen Gewinns von 1000 $ in einen ausfallsicher(er)en Anschluss zu investieren.

 

Swisscom schliesst jegliche Haftung gemäss Ihren AGB, welche du bei Abschluss des Abos akzeptiert hast, aus.

 

11. Benutzungseinschränkungen/Gewährleistung
Unterbrüche
Swisscom bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen. Sie kann jedoch
keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer
Infrastruktur und ihrer Dienstleistungen geben.

 

12. Haftung von Swisscom

Allgemeine Haftungsbestimmung
Bei Vertragsverletzungen haftet Swisscom für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie
nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung für Schäden infolge leichter
Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Swisscom ersetzt jedoch Sach- und Vermögensschäden je
Schadenereignis bis zum Gegenwert der während des letzten Vertragsjahres bezogenen
Leistungen, höchstens aber 50'000 CHF.
Die Haftung von Swisscom für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste,
Schäden infolge Downloads ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen.
Sie haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer
Dienstleistungen.

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

Nach oben