Hallo,
Ich werde demnächst die Swisscom Zweidraht-Freileitung nicht mehr brauchen. Kann ich sie einfach abknipsen (Den Teil der über mein Grundstück verläuft)?
@Anonym leider nein, weil das Swisscom Eigentum ist.
Du musst halt dich mit dem Baudienst von Swisscom in Verbindung setzen.
Wenn Du es trotzdem machst kann es für dich teuer werden.
Ich kappe ja auch nicht irgenwelche Leitungen von den Stadwerken auf meinem Grundstück, wenn ich sie nicht mehr brauche, sondern rufe dort an was man machen kann.
Gratistelefonnummer: 0800 477 587
https://www.swisscom.ch/de/business/netzbau/Ansprechpartner.html
Ja das Formular habe ich schon versucht, aber auch nach über einer Woche keine Antwort erhalten.
Telefonieren kann ich nicht.
@Anonym wenn Du mir deine Koordinaten per PN sendest werde ich eine Ansprechperson für dich ausfindig machen, die sich bei dir meldet.
@foobar Du kannst dich bei Anliegen zum Netzbau per E-Mail an Lines.BZ@swisscom.com wenden. Falls die eigene Hauszuleitung abgebrochen werden soll, muss zuerst eine Verzichtserklärung der Grundversorgung unterschrieben werden.
Bitte denk daran dich auch beim lokalen EW zu melden, da die Stangen oft in deren Eigentum sind und Swisscom nur das Mitbenuzungs-Recht besitzt.
Bei Fragen darfst du mir gerne eine PN schreiben
Hallo
Naja, wenn Du Böse sein willst.... dann mach es einfach. Falls mal eine Frage von Swisscom kommt, behauptest Du, es sei von irgendeinem Techniker gemacht worden, vermutlich von Swisscom. Genaues Datum oder Name hast Du natürlich nicht. 🙂
SC wird niemals in der Lage sein, dir etwas Anderes zu beweisen und folglich auch keine Forderungen stellen.
(Es sollte dann aber schon nach halbwegs profesioneller Arbeit aussehen)
Teuflischer Gruss
NotNormal
@Anonym
Du könntest Dich doch bei den Storchenfreunde melden und die Stange vermieten !
https://zueriost.ch/bezirk-hinwil/wetzikon/storchenfreunde-beim-nestbau-der-zweite-versuch/619163
Hallo @NotNormal
Zerstörung von fremden Eigentum ist nie die Lösung und sollte nie ein Rat sein den man gibt. Auch wenn es als Witz gemeint ist. 😉
So ganz Nebenbei: Wenn der Verursacher unbekannt ist, macht Swisscom sehr wohl Anzeige gegen Unbekannt. Um den Rest kümmert sich dann die Polizei.
Art. 239 Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen
1. Wer vorsätzlich den Betrieb einer öffentlichen Verkehrsanstalt, namentlich den Eisenbahn-, Post-, Telegrafen- oder Telefonbetrieb hindert, stört oder gefährdet,
wer vorsätzlich den Betrieb einer zur allgemeinen Versorgung mit Wasser, Licht, Kraft oder Wärme dienenden Anstalt oder Anlage hindert, stört oder gefährdet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Somit lieber Pfoten weg und den korrekten Weg nehmen:)
@Anonym schrieb:
@BraniGWer sagt denn dass ich etwas beschädigen will? Ich habe explizit gefragt, ob ich darf. Und dann noch mit Anzeige und Polizei drohen? Gehts noch?
Nur die Ruhe, @BraniG hat sich damit nicht an dich, sondern an @NotNormal gerichtet. Etwas weiter oben, resp. hier findest du seine Antwort an dich.