Grüezi
Ich wohne im Säuliamt/Kanton Zürich. Als wir das Haus gekauft haben hatte ich schon Bedenkenken mit Freileitungen, weil es sicherlich nicht richtig funktionierte. Mein Ort hat im Sommer 2018 "Glasfaser" bekommen. Bis gut 300 Meter entfernt wurden Glasfasern in den Boden gelegt, von dort kommt aber die alte Kupferleitung zu mir mittels Freileitung.
Am Anfang hat es super funktioniert, hatte gut 100 down und etwa 20 up. Das Problem ist, dass die Freileitung sehr alt war und teilweise keine Ummantelung mehr gehabt hat. Hat es geregnet, dann hat es teilweise auf 20 bis 30 down geregelt, oder es hatte Nebel und es war kalt, dann haben wir beim Swisscom TV Senderwechsel ab und zu ein paar Ruckler gemerkt.
Hier also die alten Werte:
Nun, was war zu tun? Ganz einfach: die Freileitung ist also unkompliziert neu verlegt. Super Service, funktioniert problemlos, hier die neuen Werte:
Merci nochmals!
Es wurde eine neue Freileitung gezogen?
Was für ein Blitzschutz wurde installiert, der mit g.fast klar kommt? Meiner stösst schon mit VDSL an die Grenzen und laut Cablex-Monteur darf man ihn aus Versicherungsgründen nicht entfernen, was ja nachvollziehbar ist.
Sie war nicht neu gezogen, sondern einfach die 300 Meter wurden ausgetauscht. Bezüglich Blitzschutz kann ich leider nicht viel sagen, vielleicht kann jemand mehr Informationen geben...
Wie stark stört "g.fast" den Radioempfang und den Fugfunk, wenn diese Signale über Freileitungen übertragen werden?
Kann ich Dir leider nicht genau sagen, da ich ja Radioempfang nicht mehr über die Luft sondern über Internet habe.
@Hiseuldu57 siehe Artikel hier : https://www.uska.ch/wp-content/uploads/2018/06/VDSL-St%C3%B6rungen-in-den-Amateurfunkb%C3%A4ndern.HB...
Das Bundesamt für Kommunikation muss derzeit ca. 15 mal pro Jahr intervenieren.
Die Dunkelziffer ist allerdings hoch, viele Betroffene wollen (bisher) aus verschiedenen Gründen keine offizielle Störungsmeldung eröffnen, oder haben nicht die notwendigen Geräte um die Störungsverursacherin zu identifizieren.
Als Vergleich: Mein Dorf wird fast flächendeckend in einen DSL-Störnebel gehüllt. Mir ist von 3 Personen bekannt dass sie Funkstörungen dadurch haben. Ich war der einzige, der eine Störungsmeldung eröffnet hat.
Für Details gebe ich gerne per Privatnachricht Auskunft.
Die g.Fast Technologie ist für nicht geschirmte Hausinstallationen und Freileitungen absolut ungeeignet.
Muss die Swisscom vor der Anschaltung von G.Fast die Eignung der Hausinstallationen in einer Gemeinde prüfen?
Wer ist für die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von g.Fast verantwortlich?
Die Swisscom, die diese neue Technologie einführt, oder der Hauseigentümer, der nicht unbedingt ein Fachspezialist ist?
Weil es für g.Fast keine RIR (Technische Schnittstellen- Anforderung 784.101.21) vom BAKOM gibt, bleibt jeder Störfall ein Problem der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und muss individuell gelöst werden.
Meines Wissens wird versucht, die Verantwortung über die Hausinstallationen auf die Anschlussinhaber abzuschieben (Fernmeldeverordnung Art. 17).
Solange sich niemand beschwert, kann auch ein feuchter Schnürsenkel zur Verkabelung verwendet werden.
Besten Dank für den Hinweis.
Artikel 17, Absatz 2 regelt, wer die Kosten für die Anpassung der Hausinstallation trägt:
" Führt sie eine neue Technologie ein, die eine Anpassung der Hausinstallation erfordert, so trägt sie
die Kosten für diese Anpassung."
Wer die Kosten tragen muss, der hat auch die Verantwortung.
@Hiseuldu57 Swisscom hat festgelegt, dass der Hauseigentümer ab Hausanschlusskasten (Amtsverteiler,KÜ,UP) für die Hausinstallation verantwortlich ist und für eventuelle Anpassungen auch die Kosten übernehmen muss.
@Hiseuldu57 schrieb:
Wie stark stört "g.fast" den Radioempfang und den Fugfunk, wenn diese Signale über Freileitungen übertragen werden?
Wenn Leitungen verdrillt sind dann werden Störstrahlungen sehr stark vermindert.
Warum kann Swisscom, vom Gesetzgeber in der Verordnung SR 784.101.1 geregelte Details, widersprüchlich anwenden?
"g.Fast" ist doch eine neue Technolog - odere etwa nicht?
@Hiseuldu57 schrieb:
Warum kann Swisscom, vom Gesetzgeber in der Verordnung SR 784.101.1 geregelte Details, widersprüchlich anwenden?
"g.Fast" ist doch eine neue Technolog - odere etwa nicht?
@Hiseuldu57 da musst Du @Roger G. fragen.
Grundsätzlich ist g.Fast eine Weiterentwicklung von VDSL2 Vectoring. Es fragt sich, ob nun eine Erhöhung der Frequenzen nun eine neue Technologie ist, oder g.Fast nur ein anderes technisches Verfahren darstellt. Die Technologie DSL bleibt ja die gleiche.
Als wir die ersten Feld-Versuche mit g.Fast gemacht haben, wurden die Emissionen mittels versch. Messfahrzeugen zusammen mit dem BAKOM durchgeführt. Dabei haben wir auch div. Freileitungen miteinbezogen und detailliert gemessen. Die Störungen war minimal und geringer als bei VDSL2, da wir bei g.Fast eine geringere Sendeleistung haben.
@Hiseuldu57 schrieb:Warum kann Swisscom, vom Gesetzgeber in der Verordnung SR 784.101.1 geregelte Details, widersprüchlich anwenden?
Weil sonst der Kupferausbau ("neue Glasfasertechnologie") für Swisscom gar nicht mehr viel günstiger als echte Glasfaser wäre. Auf diese Weise werden die Kosten auf die Kunden ausgelagert.
Man kann ja mal zum Spass ausrechnen was es kosten würde, wenn Swisscom rückwirkend die ganzen BBR-Installationen vergüten müsste.