Im von @WalterB erwähnten Beitrag steht:
EDÖB schrieb:
Der Missbrauch einer Fernmeldeanlage zur Beunruhigung oder Belästigung ist ein Straftatbestand (Art. 179septies StGB). In einem solchen Fall können Sie also Anzeige erstatten. Sie können von Ihrer eigenen Fernmeldeanbieterin Auskunft über Name und Adresse der anrufenden Anschlüsse verlangen, falls Sie diese Daten zur Ermittlung missbräuchlicher Verbindungen benötigen und dies schriftlich glaubhaft machen.
Da frage ich mich aber gerade - muss dafür zuerst ein richterlicher Beschluss oder ähnliches bestehen oder kann @Diempioyit11 direkt diese Information bei der Fernmeldeanbieterin also der Swisscom anfragen?
Und was mich persönlich noch wunder nimmt: gilt dies denn auch bei VOIP-Spoofing?
Chi ha prescha perda seis temp. Resta pachific!
Gruess, Cordial salids, Cordialement, Cordiali Saluti, Cheers!
Dominik