@Umleitung@TizianaDDie Umleitung funktioniert zwar wenn das Handy ausgeschaltet ist - aber leider ist folgendes zu beachten was nämlich nirgendwo erwähnt ist:
Hast Du ein Telefon in der CH (Handy oder Festnetz) auf welchem Du eine Umleitung auf ein Handy geschaltet hat, werden Dir Anrufe zwar auf dieses Handy im Ausland weitergeleitet und Du kannst diese annnehmen. Bist Du aber gerade in einem Gespräch oder verhindert (abweisen bzw klingeln nicht gehört) musst Du Dir bewusst sein, dass der Anrufer nicht auf Deine Combox geleitet wir, sondern ins "Nirwana" gelangt. Dies äussert sich durch eien "nervösen" Besetztton. Hast Du Dein Handy aber im Ausland ausgeschaltet kommt der Anrufer auf die Combox!
Gilt, solange der Anrufer auf das Handy oder Festnetz anruft auf dem die Umleitung geschaltet ist. Sobald der Anrufer aber direkt auf das Handy im Ausland anruft funktioniert alles normal.
Nun, weshalb? Auch wenn das Telefon auf dem die Umleitung eingerichtet ist sich hier in der Schweiz befindet und diese Umleitung in der Schweiz stattfindet, wird dies als eine Umleitung im Roaming betrachtet. Frag mich bittenicht warum - hier verweigert Swisscom mir bereits bis ganz oben (!) eine Erklärung..... "es ist halt einfach so.
Wenn jetzt dieser Anruf auf die Combox geleitet werden müsst (besetzt, abgewiesen, nicht erreichbar oder nicht abgenommen) versagt diese Weiterleitung aber leider - weil es sich um eine 2. Umleitung im Roaming handelt, welche nicht zulässig ist. Ich habe das gleiche Problem jedesmal mit meiner Geschäftsnummer - damit ich keinen Anruf verpasse muss ich das Geschäfthandy aber im Ausland ausschalten und dann die Combox abhören. Da ich den Kunden aber nicht meine Privatnummer angeben will, habe ich bei Skype ein Abo lösen müssen um dem Kunden durch einen Skype-Anruf die Nummer des Geschäftshandys vorzugaukeln - die habe die Kunden uwar normalerweise nicht, nur die Festnetznummer die umgeleitet wird. Das Ganze ist umständlich und nicht zufriedenstellend - aber Swisscom bietet hier keine Lösung. Es sei bei allen anbietern so. Weshalb aber die Umleitung in der Schweiz als Umleitung dem ausländischen Netzbetreiber bekanntgegeben wird.... krine Ahnung, wär was für den Datenschutzbeauftragten.
Summasummarum: wenn es Dir gleich ist dass die Anrufer des ersten Telefons die Nummer kennen, mit welcher Du im Ausland bist, ist es besser Du richtest einen Anrufbeantworter ein ohne Möglichkeit der Sprachnachricht und bittest den Anrufer darauf, die andere Handynummer anzurufen. Kann und will ich leider nicht da ich Privat und Geschäft trotz Selbstständigkeit nich trennen möchte.