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Wechsel von NATEL® easy (Prepaid) auf Natel® xtra M + Kauf von iPhone unter 18?

MirSelber
Level 1
1 von 3

Hallo Community!

 

Momentan  benutze ich noch ein iPhone der ersten Generation. Ich möchte mir nun aber gerne ein neues anschaffen.

 

Bisher habe ich NATEL® easy (Prepaid) genutzt, möchte mit dem Kauf aber auf NATEL® M wechseln. Für den Vertragsabschluss eines Abos muss man meines Wissens ja volljährig sein. Gilt das selbe auch für den Wechsel von Prepaid auf Abo?

 

In etwas mehr als einem Monat werde ich zwar 18, da mein altes iPhone aber jetzt schon mehr schlecht als recht läuft, möchte ich mit dem Kauf nicht länger warten.

 

Sollte dann die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten nötig sein, möchte ich gerne noch wissen, ob der Vertrag dann trotzdem auf mich läuft oder ob er auf meine Eltern abgeschlossen wird und danach auf mich umgeschrieben werden müsste.

 

Danke für Eure Hilfe!

 

Lg, MirSelber

HILFREICHSTE ANTWORT1

Akzeptierte Lösungen
PascalW
Level 3
2 von 3

Lieber MirSelber

 

Auch bei einer Umwandlung eines Prepaid in ein Abo wird ein Vertrag abgeschlossen und der Unterzeichnende muss volljährig sein.

 

Ein Erziehungsberechtigter muss für Dich auf dem Vertrag mitunterschreiben, damit dieser rechtsgültig ist. Das Abo läuft dann aber trotzdem auf Deinen Namen.

 

Der Inhaber des Abos bist dann Du, aber die gesetzliche Vertretung bis zum Erreichen der Volljährigkeit wird von einem Erziehungsberechtigten übernomen.

 

 

Liebe Grüsse

PascalW

Meine Spezialgebiete:
Customer Care Support (Mobile & Fixnet)
Social Media Communities
Liebe Grüsse

PascalW

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2 Kommentare 2
PascalW
Level 3
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Lieber MirSelber

 

Auch bei einer Umwandlung eines Prepaid in ein Abo wird ein Vertrag abgeschlossen und der Unterzeichnende muss volljährig sein.

 

Ein Erziehungsberechtigter muss für Dich auf dem Vertrag mitunterschreiben, damit dieser rechtsgültig ist. Das Abo läuft dann aber trotzdem auf Deinen Namen.

 

Der Inhaber des Abos bist dann Du, aber die gesetzliche Vertretung bis zum Erreichen der Volljährigkeit wird von einem Erziehungsberechtigten übernomen.

 

 

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MirSelber
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3 von 3

Lieber PascalW

 

Besten Dank für die schnelle Antwort!

 

Lg, MirSelber

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