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Nomadische Nutzung

leopard78
Level 3
1 von 14

Hallo zusammen

 

Meine Mutter hat ein Brief erhalten von der Swisscom wegen Nomadische Nutzung vom Festnetz Telefon,

muss innert 20Tagen Antworten (sonst wird irgendetwas abgestellt) "habe gerade den Brief nicht vor mir".

 

Was ist das genau die Nomadische Nutzung, für was wie und warum?

habe absolut keine Ahnung  :smileyfrustrated:

 

Hinweis Abo wo sie hat  ist das Vivo S

HILFREICHSTE ANTWORT1

Akzeptierte Lösungen
user109
Super User
5 von 14

Wichtig, wenn deine Mutter die Festnetznummer (nomadisch nutzen sollte (Anruf vom Ausland mit der Festnetznummer)) und die Notfallnummer gewählt werden, geht der Notfalldienst, von der Adresse aus wo sich der Festnetzanschluss deine Mutter befindet. Dies muss Du derSwisscom bestätigen, das Du darüber informiert wurdest. Wenn Du nicht Unterschreibst wird der Festanschluss deaktiviert (gesperrt).

 

Zitat Swisscom Contract von IO:

 

Mit entsprechender Ausrüstung können Gespräche von unterwegs mit der eigenen Mobilnummer bzw. der eigenen Swisscom Festnetznummer geführt werden («nomadische Nutzung»). Vorausgesetzt ist eine Internetverbindung (über WLAN oder über die SIM-Karte). Bei Notrufen (Polizei, Feuerwehr, Sanität, etc.) kann Swisscom nicht den effektiven Standort, sondern nur die Mobil- bzw. Festnetznummer des Kunden übermitteln. Dies kann unter Umständen zu Einsätzen am falschen Ort führen. Swisscom empfiehlt deshalb, für Notrufe von unterwegs ein Mobiltelefon oder ein Festnetztelefon vor Ort zu benutzen.

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Editiert
13 Kommentare 13
snowmanch
Super User
2 von 14

Antwort aus dem Internet:

 

Im Bereich der Telekommunikation versteht man unter einer Nomadischen Nutzung, dass die eigene VoIP-Telefonnummer ortsunabhängig weltweit benutzt werden kann. Die VoIP-Technologie ermöglicht nicht nur kostenlose Gespräche, sondern auch die Nutzung des Telefonanschlusses via Notebook und PDA von unterwegs. Damit steht Reisenden am Urlaubsort eine neue Technologie zur Verfügung.

leopard78
Level 3
3 von 14

kurz gesagt könnte sie die Nummer im Urlaub via W-Lan/Internet nutzen..

 

Ist im Brief eben sehr umständlich geschrieben.

 

Wenn das so ist, dann braucht sie das nicht

Warren
Super User
4 von 14
Stell den brief doch mal hier rein...
lg Warren
Hinweis: Ich bin Swisscom Mitarbeiter, schreibe hier jedoch als private Person.
lg Warren
Hinweis: Ich bin Swisscom Mitarbeiter, schreibe hier jedoch als private Person.
user109
Super User
5 von 14

Wichtig, wenn deine Mutter die Festnetznummer (nomadisch nutzen sollte (Anruf vom Ausland mit der Festnetznummer)) und die Notfallnummer gewählt werden, geht der Notfalldienst, von der Adresse aus wo sich der Festnetzanschluss deine Mutter befindet. Dies muss Du derSwisscom bestätigen, das Du darüber informiert wurdest. Wenn Du nicht Unterschreibst wird der Festanschluss deaktiviert (gesperrt).

 

Zitat Swisscom Contract von IO:

 

Mit entsprechender Ausrüstung können Gespräche von unterwegs mit der eigenen Mobilnummer bzw. der eigenen Swisscom Festnetznummer geführt werden («nomadische Nutzung»). Vorausgesetzt ist eine Internetverbindung (über WLAN oder über die SIM-Karte). Bei Notrufen (Polizei, Feuerwehr, Sanität, etc.) kann Swisscom nicht den effektiven Standort, sondern nur die Mobil- bzw. Festnetznummer des Kunden übermitteln. Dies kann unter Umständen zu Einsätzen am falschen Ort führen. Swisscom empfiehlt deshalb, für Notrufe von unterwegs ein Mobiltelefon oder ein Festnetztelefon vor Ort zu benutzen.

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Editiert
leopard78
Level 3
6 von 14

aha

wenn sie nicht unterschreibt, wird der Festnetzanschluss gesperrt?

 

das heist die kann nicht nicht mehr Telefonieren, wird er dann total abgestellt?!

WalterB
Super User
7 von 14

@leopard78 schrieb:

aha

wenn sie nicht unterschreibt, wird der Festnetzanschluss gesperrt?

 

das heist die kann nicht nicht mehr Telefonieren, wird er dann total abgestellt?!


Am besten ist Deine Mutter kontaktiert den Gratis Support 0800 800 800 und fragt genau nach was alles passiert wenn Sie nicht unterschreibt.

Alles was mit Elektrotechnik zu tun hat.
IT: Windows, macOS und Linux.
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leopard78
Level 3
8 von 14

Ok alles klar, habt mir sehr geholfen...
Danke an alle.

 

Problem wurde geklärt.

POGO 1104
Super User
9 von 14

@leopard78

 

wäre toll, wenn du jetzt noch aufklären würdest, um was es eigentlich ging - etwas Hintergrundinfo dazu.

Was schlussendlich die Lösung war.

 

Weil so einen Fall habe ich bisher noch nicht gehört...tönt irgendwie interressant.

 

und wie gesagt, ein Abbild des Briefes wäre auch seeeeehr interressant.

 

Gruess, POGO 1104

keep on rockin'
keep on rockin'
XT
Level 6
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10 von 14
Der Brief kommt eigentlich nur, wenn der Anschluss Nomadisch genutzt wird.
Ev ist da etwas falsch geschaltet.
user109
Super User
11 von 14

@XT ist ein neuer Prozess. Früher musstest DU dies bei den AGB mit einen Häckchen bestätigen. (Pairing Seite). Neu lauft das pairing per IFUF, deshalb tauchen keine AGB beim pairing mehr auf. Wenn Du VOIP geordert hast bei SC bekommst Du immer die AGB's mit den Brief für Nomadische Nutzung, den Du Unterschreiben musst. Wenn Du das nicht machst, könntest DU Swisscom haftbar machen wegen unterlassender Hilfeleistung im Notfall. Natürlich will sich die SC in einem solchen fall schadlos halten.

Deshalb muss Du die kenntnisnahme Unterschreiben.

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XT
Level 6
Level 6
12 von 14
Nomadische nutzung hat nichts mit iFUF zu tun.
Ich meinte der Brief kommt nur wenn du die nomadische Nutzung das erste mal aktivierst.
user109
Super User
13 von 14
Das ist mir klar mit IFUF. Jeder bekommt das Schreiben, wenn er einen VOIP Anschluss bei SC bestellt.
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Rezzer
Level 6
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@user109 schrieb:
Das ist mir klar mit IFUF. Jeder bekommt das Schreiben, wenn er einen VOIP Anschluss bei SC bestellt.

Bekommt man so ein Anschluss auch als Privaten?  Und wen ja wie !

Rezzer
---------------
Du musst den 1st-Level überzeugen, dass er den 2nd-Level überzeugt den Fall an den 3rd-Level zu übergeben.
Rezzer
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