ja, das geht - unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer des teureren Abo's - ansonsten bezahlst du einen Penalty
Gruss, o.s.t.
ja, das geht - unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer des teureren Abo's - ansonsten bezahlst du einen Penalty
Gruss, o.s.t.
Folgendes zählt ab Vertragsabschluss oder ab Vertragsverlängerung:
- Wenn das Abo innerhalb des 1. Vertragsjahres auf ein Abo mit einer geringeren Grundgebühr gewechselt wird, wird eine Strafgebühr von Fr 300.- fällig
- Wenn das Abo nach den ersten 12 Vertragsmonaten geändert wird, ist dies ohne Strafgebühr möglich
Genau so ist es!
Sehr sinnvoll, dass du deinen Beitrag als Lösung einträgst.... genau dafür ist das gedacht... :smileyfrustrated:
Hallo zusammen
Upps, ich habe die Lösung ausversehen so markiert.
Entschuldigung.
Ich habe es wieder entfernt.
Liebe Grüsse und einen schönen Tag.
MichelleG
ah ok. Kein Problem. Wollte nur drauf hinweisen, da es hier wirklich eine Lösung gibt (zB Beitrag 2 von o.s.t).
So kann man bei den Threads immer zu rwikrlichen Lösung gelangen und nicht zu einer anderen Aussage.