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Glasfaser OTO Dose laut Swisscom vorhanden. Aber leider ist dem nicht so.

chamm
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Hallo!

 

seit nun ca. 6 Wochen komme ich bei der Swisscom nicht mehr weiter und befinde mich irgendwie in einer Sackgasse. Mein Problem:

 

Die Liegenschaft, in welcher sich meine Wohnung befindet, ist mit Glasfaser erschlossen.

Nach diversen Suchen, inkl. einem von mir beauftragten Elektriker vor Ort, ist nur leider bei mir (Einfamilien-Doppelhaus) eine OTO Dose nicht aufzufinden.

Mein Vermieter ist sich auch ziemlich sicher, dass diese nie gelegt worden ist.

 

Leider sieht das die Swisscom anders. Sie nennt mir sogar eine OTO ID.

Nun könnte ich einfach in einen Swisscom-Shop gehen und mir ein Interprodukt bestellen. Dann würde man zumindest eine Auftragsnummer haben (die fehlt nämlich bis jetzt) und irgendwann würde man vielleicht auf die Idee kommen, dass bei mir die OTO Dose fehlt.

Das Internet habe ich aber bereits bei einem anderen Internetprovider bestellt (Vertrag geschlossen) und die sind lediglich auf die von der Swisscom gelegte Glasfaserdose angewiesen.

 

Ein Anruf bei der 0800 800 800 bringt mich leider nicht weiter. Ohne Auftragsnummer helfen die nicht.

Ein Anruf im Swisscom Fiber-Team hat lediglich zu einer OTO ID geführt. Eine Dose wollen die auch nicht überprüfen, da in der Datenbank ja eine Dose vorhanden sein sollte.

Mein Internetprovider stellt einen Antrag auf technische Uberprüfung (mittlerweile mit allen eMailwechseln der Swisscom) und bekommt regelmässig eine Ablehnung, einen Techniker zu schicken, da ja laut Datenbank nichts gemacht werden muss.

 

Bin jetzt total ratlos. 

Weiss jemand einen Weg aus diesem Dillema? Wie bekomme ich hier einen Swisscom Techniker vor Ort?

 

Vielen Dank.

HILFREICHSTE ANTWORT1

Akzeptierte Lösungen
XT
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7 von 10
Unter https://www.swisscom.ch/de/business/netzbau/Netzauskunft.html kannst du den Netzplan herunterladen. Das Dreieck ist der BEP. In Herliberg wird die OTO Steckdose im oder beim BEP gebaut.
Dein Provider oder du muss für die zusätzliche Verbindung aufkommen.

Bei Swisscom als Provider würden sie dir entgegenkommen.
9 Kommentare 9
Master
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2 von 10

Oha

wenn dein Internetprovider da selbst ansteht ist es übel.

 

Leider liefern sich Provider immer wieder "Grabenkämpfe". Du scheinst da in ein Politisches Dilemme gefallen zu sein das zu erklären ist eher schweer. Eigentlich sollte es mit den 4 Fasern Abkommen geregelt worden sein.

 

Auch als Privater kannst du ans BAKOM treten. Ruf doch einfach mal das Bakom an und schildere dort dein Problem, villeicht lösen sich dann die Probleme plötzlich wie von alleine wenn das Bakom bei Swisscom "Rüpckfragen" tätigt.

 

 

mfg

 

 

Master

Master of Desaster
Master of Desaster
chamm
Level 1
3 von 10

Besten Dank für die Antwort.

Ich habe das Bakom mal informiert. Meine Erwartungen sins aber etwas verhalten.

Es ist schon ein grosses Unrecht, dass in den Verträgen zur Aufteilung der Fasernutzung von einer diskriminierungsfreien Providerwahl gesprochen wird, die Realität aber leider ganz anders aussieht.

 

Swisscom hat übriges wiederholt darauf gedrängt, ich möchte doch ein Internetabo bei ihnen abschliessen, sonst würden Sie mir nicht helfen. Und das, obwohl sie für den Ausbau bis zur OTO Dose laut meiner Gemeindeverwaltung verpflichtet wären.

 

Jetzt habe ich zwar überall Bestätigungen, dass ich im Recht bin, aber bringen tut mir das nichts. 

 

Gibt es keine geeignete Eskalationsinstanz seitens Swisscom? Momentan bin ich noch immer auf der untersten Kundenbetreuerstufe unterwegs. Und die machen nur, was die Datenbank vorgibt.

XT
Level 6
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4 von 10
Du bist der Kunde von deinem Provider.
Du hast keinen Anspruch auf direkten Swisscom Support. Alles geht über deinen Provider.
Wenn es eine OTO Dose gibt, muss es auch einen BEP geben.
Es gibt BEP-OTO's da ist die Steckdose im BEP eingebaut.
Ein BEP ist der Übergabepunkt von Swisscom in die Hausinstallation.
Um dir zu helfen habe ich noch ein paar Fragen:
In welcher Gemeinde wohnst du?
Wo haben die Nachbarn die OTO Steckdose?
Wann wurde deine Wohnung gebaut/renoviert?
XT
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5 von 10

@Master schrieb:

 

Auch als Privater kannst du ans BAKOM treten. Ruf doch einfach mal das Bakom an und schildere dort dein Problem, villeicht lösen sich dann die Probleme plötzlich wie von alleine wenn das Bakom bei Swisscom "Rüpckfragen" tätigt.

 

 

mfg

 

 

Master


Wenn dann eher an Ombudscom. Der ist für Streitereien verantwortlich.

Das Bakom dürfte es noch nicht mal interessieren. FTTH ist ja nicht in der Grundversorgung.

chamm
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6 von 10

Hallo V XT

 

schönes Userbild. Mit der Workbench kommen alter Erinnerungen hoch 🙂

 

Gemeinde ist Herrliberg. Hier teilt sich meifi.net und Swisscom den Ausbau.

Laut meifi.net ist für meine Strasse die Swisscom verantwortlich.

 

Baujahr ist 2002. Vertrag für die Erschliessung mit Glasfaser ist dazumal unterzeichnet worden, da aber nie Glasfaser benötigt wurde, ist da anschliessend nicht mehr drauf geachtet worden ob die Installation einer Dose vergessen wurde.

 

Mein Nachbar meint, er hat seine OTO Dose im Keller (ist jeweils eine Doppelhaushälfte).

Da er jedoch selten da ist, konnte ich noch nicht direkt vor Ort mal schauen.Ich hoffe, dass ich demnächst die Gelegenheit dazu bekomme.

Swisscom hat mir auf Anfrage zwei OTO IDs mitgeteilt. Eine scheint für meinen Nachbarn zu sein und eine für mich. 

In diesem Zusammenhang erwähnte die Swisscom, dass das Kupfer damals ebenfalls über die Seite vom Nachbarn zu mir gezogen worden ist. Ich nehme daher an, dass im Keller von meinem Nachbarn auch meine Dose hängt oder zumindest ein BEP. 

Schlussendlich braucht es aber eine Dose in meiner Haushälfte. Die andere Hälfte gehört mir ja nicht! Dann könnte ja gleich die Bereitstellung an der Strasse enden und ich müsste schauen, wie ich das Kabel durch die Steigleitung ziehe.

Aus diesem Grund soll sich ein Techniker das mal anschauen, was die Swisscom auch gern machen möchte, wenn ich denn nun endlich ein Swisscom-Produkt bestelle. Und mein Internetprovider traut sich schon kaum mehr einen Request abzusenden, da dieser innert kürzester Zeit kommentarlos storniert wird.

XT
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7 von 10
Unter https://www.swisscom.ch/de/business/netzbau/Netzauskunft.html kannst du den Netzplan herunterladen. Das Dreieck ist der BEP. In Herliberg wird die OTO Steckdose im oder beim BEP gebaut.
Dein Provider oder du muss für die zusätzliche Verbindung aufkommen.

Bei Swisscom als Provider würden sie dir entgegenkommen.
potsblitz
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8 von 10

Hast Du Zugang zum BEP?

Dann könntest Du ja mal schauen, wie viele Kabel davon abgehen.

Das eine sollte ja zu Deinem Nachbarn abgehen, das andere ist entweder nicht da oder

Du findest vielleicht auf diesem Weg Deine OTO Dose.

Bei der ganzen Kiste musst Du vielleicht Swisscom als Provider und Swisscom als Baufirma trennen.

Aus meiner Sicht macht aber auch Dein Provider was falsch. Der sollte auch wissen, wie man solche Spezialprobleme angeht.

 

Man könnte vermuten, dass Du noch nicht im Haus wohntest, als FTTH gelegt wurde.

Ist natürlich denkbar, dass Dein Vormieter keine Dose wollte, aber die trotzdem eingetragen und abgerechnet wurde.

 

Wenn man sich die AGBs anschaut, stolpert man auch darüber:

"Es ist möglich, Abonemente innert 30 Tagen zu stornieren falls nichts anderes vermerkt ist."

Ist vielleicht etwas gepokert ..

... klar, geht es letztlich auch um Geld.

Aber wenn die Dose erst mal da ist, wird sie die swisscom auch nicht wieder entfernen ..

 

Anonym
9 von 10

Bei Einfamilienhäusern gibt es auch die Möglichkeit, dass BEP und OTO zusammen sind. Einfach mal im Keller schauen (oder wo auch immer sich Der BEP befindet).

chamm
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10 von 10

Leider machte aus meiner Sicht der Provider die Beauftragung falsch. Zumindest war er total überfordert mit dem Thema. Leider hat dies dazu geführt, dass ich dort meinen Auftrag stornieren musste und direkt bei der Swisscom ein Produkt bestellt habe. Im Gegensatz zur vorherigen Sachlage war damit für Swisscom alles klar und es wird demnächst eine Dose gelegt.

 

Das Vorgehen von Swisscom finde ich nicht in Ordnung und für andere Provider diskrimminierend. Allerdings erwarte ich von einem Provider auch mehr, als nur eine OTO Dose zu konnektieren. In der Regel hat man ja nur bei Vertragsschluss erhöhten Aufwand. Danach ist man als Kunde ja nur noch passiv und zahlend 🙂

 

Eine Dose war übrigens in der Tat nicht vorhanden, da damals laut Swisscom zur Erschliessungszeit das Haus nicht bewohnt war. Naja. Auch hier wurde Swisscom erst gesprächig, nachdem sie ein eigenes Produkt betreuen sollten.

 

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