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DSL Infinity wird eingestellt bzw. abgelöst mit Vivo S

CHnuschti
Level 5
1 von 15

DSL Infinity wird eingestellt bzw. abgelöst mit Vivo S

Jene die DSL Infinity haben, wie ich, haben den Brief erhalten, dass dieses Abo mit dem Paket Vivo S abgelöst wird.

Dabei muss, will man das dabei enthalteten TV Angebot NICHT, dies z.B. per Telefon an 0800 800 800 ausdrücklich "abbestellen", ansonsten das normale Vivo S Paket stillschweigend aufgeschalten wird. Dabei erhält man einen neuen Router (gem. meinem Telefon mit dem Kundendienst), mal sehen ob es den auch wirklich braucht ...

Da ich die "liebe" Swisscom kenne, spreche ich noch die ausdrückliche Warnung aus. Würde man das enthaltene TV-Angebot annehmen, gehe ich davon aus, dass man daraufhin schnurstracks auch "Post" von der "lieben" Billag erhält, die den Fernsehanschluss verrechnen will. Denn, möglicherweise wissen das nicht alle, die Billag ist ein Tochterunternehmen der Swisscom. Und diese ist bestrebt, ja so sehe ich das, mit möglichst wenig Aufwand und schlechtem Angebot ein Maximum an Gewinn zu generieren ...

Ihr seid gewarnt worden ...

Gruss

14 Kommentare 14
serienfreak
Level 3
2 von 15

falsch - die Billag kommt auch, wenn nur einen Computer hast. Es mag zwar sein, dass die Swisscom die Billag eintreibt, aber dies nur als Mandat.

 

Die ganze Umstellung hat mit All IP zu tun und nicht um irgendwelche Billag-Steuern zu generieren. Sofern du ein Vivo S mit TV light nimmst, kostet dich das auch nicht mehr, könntest aber am PC oder mit Box TV schauen. Die Billag wird schon die Hände austrecken, wenn einen PC oder Radio oder ein Smartphone hast.

 

Weiss auch nicht, wieso man hier jemanden warnen muss, hier helfen Kunden Kunden und mich würde, wenn ich umgestellt werden würde, vieles andere interessieren und das kann hier jeder "erfragen".

stwin
Level 3
3 von 15

Also mit Warnung hat das wenig zu tun...

 

Gibt es heute noch Leute ohne Radio, Smartphone, PC? Mit was hat er dann dieses Post geschrieben? :smileyindifferent:

Googlook
Level 5
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@stwin schrieb:

Gibt es heute noch Leute ohne Radio, Smartphone, PC? Mit was hat er dann dieses Post geschrieben? :smileyindifferent:


Es ist durchaus nicht immer ganz klar ob nun Billag bezahlt werden muss oder eben doch nicht. Da gibt es auch den Text:

 

Als Empfangsgerät gelten insbesondere: Fernseher, Handy mit Fernsehempfang, Computer (inkl. Tablet) mit Internetzugang, falls Sie über ein Konto (auch kostenlos) bei einem Anbieter von Internetfernsehen verfügen.

 

Also kann man doch durchaus einen Computer haben, ohne Billag pflichtig zu sein. Aber ich möchte mich in diese Diskussion nicht einmischen. Wer nun Billag bezahlen muss oder eben nicht. Grundsätzlich müssten wohl die meisten bezahlen...

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Level 2
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Die Frage wurde nicht beantwortet.

Kann man bei einem Vivo S oder XS mit TV light OHNE Set-Top-Box den TV-Account durch dîe Swisscom abschalten lassen, so dass Web-TV nicht mehr möglich ist?

 

Ohne Set-Top-Box wäre man durch den TV-Account trotzdem Billag-pflichtig für Radio und Fernsehen.

Ohne Set-Top-Box und ohne TV-Account wäre man durch den PC/Internetanschluss dann lediglich Billag-pflichtig für Radio.

POGO 1104
Super User
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@__ schrieb:

Die Frage wurde nicht beantwortet.

Kann man bei einem Vivo S oder XS mit TV light OHNE Set-Top-Box den TV-Account durch dîe Swisscom abschalten lassen, so dass Web-TV nicht mehr möglich ist?


@__

 

TV-Konsum ist so oder so möglich via Internet. Egal ob Swisscom oder nicht. Egal ob im Abo TV abgeschaltet wird oder nicht. Drum hat das afaik keinen Einfluss auf die Billag Rechnung...

Da ein beliebiger! Internetzugang die Nutzung von tvair.swisscom.ch (auch für Nicht-Swisscom Kunden) oder Zattoo oder Teleboy oder ähnliches ermöglicht, sind Billag Gebühren fällig...

 

 

keep on rockin'
keep on rockin'
Editiert
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Level 2
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7 von 15

Sorry - das ist Quatsch. Ich kann meinem Nachbarn in die Wohnung auf seinen 3m-Flat-Screen schauen und bin daher Billag-pflichtig für TV?

 

tvair.swisscom.ch kann man nur sehen mit Swisscom- oder Natel-Login, auf dem ein TV-Account vorhanden ist.

Zattoo und Teleboy bedingen sicher einen kostenloses oder kostenpflichtigen Account. Diese löst die Billag-Pflicht für das Fernsehen aus.

 

(VIP hat das ja auch schon korrekt von der Billag zitiert: Als Empfangsgerät gelten insbesondere: Fernseher, Handy mit Fernsehempfang, Computer (inkl. Tablet) mit Internetzugang, falls Sie über ein Konto (auch kostenlos) bei einem Anbieter von Internetfernsehen verfügen.)

 

Und wenn es darum geht, was man könnte: Es könnte sich jeder einen Fernseher kaufen und fernsehen - ist er deshalb jeder Billag-pflichtig? Und auch wenn ich mich im Media-Markt hinsetze - das bedingt keine Billag-Pflicht.

 

 

 

 

POGO 1104
Super User
8 von 15

@__ schrieb:
Kann man bei einem Vivo S oder XS mit TV light OHNE Set-Top-Box den TV-Account durch dîe Swisscom abschalten lassen,...

Nein, kann man afaik nicht.

 

 


@__ schrieb:
....so dass Web-TV nicht mehr möglich ist?...

Und wenn man es abschalten könnte - WebTV ist auch über andere Kanäle möglich...Sogar Swisscom TV via Web kann man ohne irgendeine Geschäftsbeziehung zu Swisscom TV nutzen - ein Facebook Account genügt...

keep on rockin'
keep on rockin'
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Level 2
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9 von 15
Hallo Troll!

Lass Dich doch bei der Billag einstellen - jeder Schweizer hat irgendwo Zugriff auf einen PC => jeder Schweizer ist Billag-pflichtig.


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Level 2
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10 von 15

1. Lesen

2. Verstehen

3. Nachdenken

4. Posten

 

DANKE! 

 

 

https://www.billag.ch/privat/fragen-antworten/

 

Ich habe Internetzugang. Muss ich mich für den Radio- bzw. Fernsehempfang anmelden?

 

Wenn Sie mit Ihrem Computer, Tablet oder Handy Radio hören können, melden sie sich für den Radioempfang an.

 

Wenn Sie mit Ihrem Computer, Tablet oder Handy fernsehen können, melden sie sich für den Fernsehempfang an, falls Sie über ein Konto (auch kostenlos) bei einem Anbieter von Internetfernsehen (IP-TV) verfügen.

Anonym
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Hoi @__

Die Frage habe ich hier auch gestellt(*), aber scheinbar wird man als Kätzer angesehen, wenn man das Billag-Gebührenreglement wortgetreu umsetzen will.

 

Als Swisscom-Kunde kann man einem (kostenlosen) TV-Abo nicht entgehen, der Wechsel zu einem anderen Provider bringt Abhilfe.

Dadurch hat man zwar technisch immer noch Zugriff auf das kostenlose TV-Angebot, ist aber meiner Ansicht nach rechtlich auf der sicheren Seite, da man sich diesem nicht weitergehend entziehen kann. Einen Präzedenzfall dazu habe ich jedoch nicht gefunden.

Editiert
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Level 2
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12 von 15

Hallo @Anonym

 

"Dadurch hat man zwar technisch immer noch Zugriff auf das kostenlose TV-Angebot, ist aber meiner Ansicht nach rechtlich auf der sicheren Seite"

 

Beim Zugriff auf das kostenlose TV-Angebot muss man sich entweder mit Swisscom-Login, Natel-Login oder ohne Abo anmelden. Im Fall von "ohne Abo" identifiziert man sich über Mobile-Nummer oder Facebook-Account (haha) - dann wird im Backend wahrscheinlich implizit ein "kostenloses Konto" erstellt, wodurch eine Billag-Pflicht entsteht.

 

Eine Billag-Pflicht für Radio ist aus meiner Sicht für einen PC mit Internetanschluss eindeutig fällig, da jeder heutige PC in der Lage sein sollte ist Audio-Livestreams bspw. im Browser wiederzugeben. 

 

(Wenn man sich mit einem Fake-Account oder einer nicht registrierte Prepaid-SIM anmeldet entsteht genauso die Billag-Pflicht. Das ist rechtlich nichts anderes, als wenn ich einen physischen Fernseher zu Hause verstecke und nicht bei der Billag anmelde.)

 

Anonym
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Ja, die Radiogebühr ist ziemlich eindeutig geregelt, da diese mit jedem Internetzugang fällig wird. (Jedes Internettaugliche-Gerät gilt laut reglement als Radioempfänger).

 

Beim Fernseher ist es ja etwas anders, wie schon gesagt. Aber wortwörtlich umgesetzt verpflichtet die Swisscom mit dem Gratis-TV-Angebot alle Internetbenutzer der Schweiz zu Billag-TV-Gebühren.

 

Wie gesagt, ich denke nicht dass das vor Gericht Bestand hätte, da man sich dem nicht entziehen kann. Aber einen Präzedenzfall gibt es nicht. Wenn man die Billag dazu befragt, verweisen sie nur auf das Reglement, ohne eine konkrete Aussage zu machen.

 

 

CHnuschti
Level 5
14 von 15

Also ich habe damals beim Zwangsupdate von Infinity auf Vivo xy ausdrücklich geschrieben, ich wolle es OHNE das TV Light. Das wurde sogar schriftlich bestätigt (Email oder sogar Papier). Entsprechend habe ich dann auch keine TV-Box bekommen, sondern nur ein Centro Grande.

 

Hab den Centro Kram nie getestet, war der Meinung, dass man ohne zusätzliche TV Box aber ohnehin kein Swisscom TV (auch nur light) sehen kann (per Internet). Also war ich damals der Meinung, ich sei auf der rechtlich sicheren Seite. Von der Billag hab ich auch nie etwas gehört punkto TV-Gebühren.

 

Wie es mit den neuen Boxen ist weiss ich nicht. Dachte aber, dass weiterhin für TV, Light oder besser, nach wie vor zwingend eine 2te TV-Box (neben der Internet Box) erforderlich ist. Man darf mich sonst gerne aufklären. Von daher meine ich dass sich die Sachlage nicht geändert hat.

 

V Googlok hat es geschrieben. Die Schreiaffen von der Billag wurden damals von Behördenseite zurückgepfiffen worden, eben dahingehend, dass für die Erhebung der TV-Gebühren zwingend ein Abo (ob kostenlos oder nicht) vorhanden sein müsse. Ich würde daher dahingehend argumentieren, hat man (belegbar) keine TV-Box von Swisscom erhalten, so hat man eben auch kein TV-Abo. Und ja, man darf dabei trotzdem fernsehen ohne Abo bei Zatto & Konsorten, srf.ch bietet ja auch Livefernsehen.

speed85
Level 2
15 von 15

Naja, ab ca. 2019 ist das dann eh egal, da alle Haushalte die Gebühr bezahlen, egal ob TV/Radio vorhanden/genutzt wird. (Haben da ja mal abgestimmt, dauert halt wieder ewig bis das umgesetzt ist...)

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