hallo zusammen
ich habe da mal eine frage. mein vermieter ( ich bin untermieter) kam letztens zu mir und meinte, seine sc rechnung wäre um 80.- teurer, weil ich den ganzen tag im internet wäre. er hat vivoM/ unlimitiert. als ich ihm erklären wollte das ich in meiner alten wohnung auch nie mehr bezahlen musste, obwohl ich tag und nacht im internet war, meinte er: ja da hätte ich alleine gewohnt, aber hier bei ihm wären ja mehrere leute im netz, sprich 1 tv-box, 2 pc's, 1 laptop und noch paar handy's über w-lan und das es daran liegt das mehrere leute sein netz dauer nutzen würden.
jetzt wollte ich mal fragen ob seine aussage richtig ist und ob man wirklich mehr zahlen muss wenn mehrere leute das gleiche netz benutzen obwohl ja unlimitiert ist.
mfg michi
Hi Michi,
ich habe ein Vivo M Internetabo über Kupfer/DSL. Diese Abokosten sind grundsätzlich fix, egal ob ich jetzt 24h/Tag im Internet surfe, stundenlang auf schweizer Telefonnetzen mit anderen Privatpersonen telefoniere oder gar nächtelang TV schaue. Für die Rechnung spielt es keine Rolle wieviele Leute denselben Anschluss benutzen. An meinem Anschluss hängen diverse PC's 2 TV-Boxen und etliche Telefone. Wir sind 8 Leute, die sich denselben Internetzugang teilen.
Mehrkosten entstehen aber z.B. bei Auslandanrufen, Anrufen auf Nummern die "Mehrwertsdienste" anbieten und beim TV schauen z.B. Filme mieten.
Dein Vermieter kann im Kundencenter von Swisscom eine detaillierte Aufstellung zur Rechnung abrufen. Da kann er nachschauen, welche Dienstleistungen mit 80.- mehr zu Buche schlagen.
Thomas
Hi Michi,
ich habe ein Vivo M Internetabo über Kupfer/DSL. Diese Abokosten sind grundsätzlich fix, egal ob ich jetzt 24h/Tag im Internet surfe, stundenlang auf schweizer Telefonnetzen mit anderen Privatpersonen telefoniere oder gar nächtelang TV schaue. Für die Rechnung spielt es keine Rolle wieviele Leute denselben Anschluss benutzen. An meinem Anschluss hängen diverse PC's 2 TV-Boxen und etliche Telefone. Wir sind 8 Leute, die sich denselben Internetzugang teilen.
Mehrkosten entstehen aber z.B. bei Auslandanrufen, Anrufen auf Nummern die "Mehrwertsdienste" anbieten und beim TV schauen z.B. Filme mieten.
Dein Vermieter kann im Kundencenter von Swisscom eine detaillierte Aufstellung zur Rechnung abrufen. Da kann er nachschauen, welche Dienstleistungen mit 80.- mehr zu Buche schlagen.
Thomas
danke für deine antwort und die ausführliche erklärung. hab zwischenzeitlich noch im kundencenter angerufen und die haben mir das gleiche bestätigt. von daher danke nochmals 🙂
mfg michi
Es gibt natürlich auch die Fair Use Policy. Diese besagt, dass deine Nutzung nicht erheblich vom Durchschnitt von 95% der Kunden abweichen darf, siehe unter
https://www.swisscom.ch/de/privatkunden/hilfe/loesung/fair-use-policies.html
Das heisst: Je mehr Nutzer sich den Anschluss teilen, desto wahrscheinlicher ist, dass euer Verbrauch swisscom-seitig als "auffällig" erachtet wird. Gewissheit hast du aber, wenn du dir einfach die Rechnung des Vermieters zeigen lässt.
Sag ihm sein P*rn"kram muss er schon selber bezahlen:smileywink:
@michi1220 da will dir der Vermieter einen Bären aufbinden. Okay eine zusätliche TV-Box kosten 5.- CHF im Monat. Beim Vivo M hast Du eine Internet Flatrate (unbegrenzt) und es ist egal wieviel Leute das I-Net nutzen Preis bleibt gleich. Nur nicht die Bandbreite (Bandbreite geteilt durch Anzahl Nutzer und Anwendung).
Lasse dir am besten die Swisscom Rechnung zeigen.
Nun ja, ich weiss ja dass der Thread schon "älter" ist und sich das Problem möglicherweise schon längst gelöst hat.
Was mir jedoch offen gesagt etwas ein Dorn im Auge ist, ist die "Fair Use Policy". Sobald man gewisse, seitens Swisscom nicht kommunizierte, Benutzungs-Mengen überschreitet, behält sie sich vor, den User "abzustrafen". "Unlimitiert" verkommt damit zum Marketing-Begriff. Vielleicht wurde dieser Benutzer ein Opfer dieser Policy. Deshalb interessiert mich auch der Ausgang der Diskussion brennend.
Auch würde mich interessieren, ob es Benutzer gibt, welche aufgrund der "Fair Use Policy" abgestraft wurden.
" Sobald man gewisse, seitens Swisscom nicht kommunizierte, Benutzungs-Mengen überschreitet, behält sie sich vor, den User "abzustrafen". "
Auszug aus der "Fair Use Policy"
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Die Internet-Abos sind für den normalen Eigengebrauch bestimmt. Weist Swisscom nach, dass die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch abweicht oder bestehen Anzeichen, dass der Internetanschluss übermässig genutzt wird, beispielsweise zur geschäftsmässigen Erbringung von Dienstleistungen wie Webseiten-Hosting und anderen Services (VPN, Downloadportal etc.) oder zum Weiterverkauf von Bandbreite, behält sich Swisscom jederzeit das Recht vor, die Leistungserbringung (temporär oder dauerhaft) einzuschränken oder einzustellen oder eine andere geeignete Massnahme zu ergreifen.
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Ich weiss jetzt nicht, was du genau meinst mit "Seitens Swisscom nicht kommunizierte Benutzungsmengen". Ist doch mit 2 Beispielen klar umrissen um was es geht.
Bei Natelabos sieht es etwas anders aus, da scheint es vom hörensagen schon Drosselungen gegeben zu haben.
Thomas
Ich kenne diesen Abschnitt.
Allein das Wort "beispielsweise" zeigt doch, dass die Aufzählung nicht abschliessend ist. Auch meine Aussage "seitens Swisscom nicht kommunizierte Benutzungsmengen" kann durch diesen Abschnitt nicht widerlegt werden. Ich möchte gerne abschliessend wissen, welches Verhalten bzw. welche Datenmenge mich auf die "Beobachtungsliste" bringt. Try-and-error anhand der Links ist für mich keine Option.
Natürlich bin ich mir bewusst, dass dies ein Benutzer-zu-Benutzer-Forum ist und eine offizielle Antwort wohl kaum erhältlich sein wird.
Da wir dir wahrscheinlich kein Anbieter eine klare Antwort geben. Ich selber bin Quickline Kunde und bei mir gab es schon Monate mit 2 TB Download und 1 TB Upload, ohne dass sich Quickline beschwert hätte. Wenn man Videobearbeitung macht und sein Footage in der Cloud sichert, kommt man auf solche Datenmengen, ganz ohne Testfiles;-).
Die "fair use" Klausel ist ein typischer Disclaimer, wie er in vielen Geschäftsverträgen vorkommt.
Diese Disclaimer spielen in der Praxis eigentlich gar nie eine Rolle, erlauben es einem Anbieter aber in "Extremsituation" nicht grundlos zu kündigen, sondern sich auf den Disclaimer zu berufen.
Bin mir ziemlich sicher, dass man jede Swisscom-Festnetz-Internetleitung rund um die Uhr voll auslasten kann, ohne das das irgenwie zu Problemen führt.
Erst wenn das Kundenverhalten zu Kollateralschäden führen würde (was ich mir bei einer Festnetzleitung eigentlich gar nicht vorstellen kann) würde ein Anbieter dann vermutlich von sich aus kündigen wollen, und in diesem Falle dann einen der möglichen Disclaimer als Begründung anführen.
Solche Disclaimer mit konkreten Zahlen zu definieren, wäre übrigens für den Kunden nur von Nachteil, da jeder Anbieter dann für sich noch eine Sicherheitsreserve einbauen würde.
Da ist Flexibilität und Anwendung nur in absoluten Ausnahmesituationen für alle Beteiligten viel besser.