Unethisches Verhalten Swisscom - Gewinnsucht auf Kosten alter Menschen
Folgender Fall: Eine alte Dame hat im Swisscomshop 2008 ein Internet aufgeschwatz bekommen mit Zusatzleisungen (Virenschutz). Kosten 98CHF pro Monat. Die alte Dame traut sich garnicht mehr in den Swisscom Shop, da Angst wieder etwas aufgeschwatzt zu bekommen. Kündigen via Telefon mit den ganzen Robotern unmöglich für ältere Menschen (wie Swisscom in ihrem Brief an Nationalräte schreibt, denen Sie die VIP Hotline anbietet: "Ihre Zeit ist zu Schade um in Warteschleifen zu warten" - die des normalen Schweizers ist es somit nicht). Kündigung mit Hilfe von mir via Hotline auf Wunsch der alten Damen. Swisscom besteht auf 2 monatiger Kündigungsfrist, obwohl der Internetanschluss seit Jahren nicht gebraucht. Eine faire Kündigungspauschale gibt es bei Swisscom nicht. Halbwegs akzeptabel wäre wenn die Kündigungspauschale wie von Ombudscom empfohlen pro rata temporis, also unter Berücksichtigung der bereits eingehaltenen bzw. verbleibenden Vertragsdauer berechnet wird - aber nein die Swisscom AG schröpft lieber Senioren als ethische Mindeststandards anzuwenden.
PS: Bitte via Facebook teilen!
Ethische Mindestandards bei Swisscom AG einführen - und als Kunde solange zu anderen Providern wechseln; Günstiger und verantwortungsvoller gegenüber älteren Kunden.
Swisscom mitteilen hilft nicht - wird ignoriert.
Kunden aber sollten informiert sein, dass im Alter nicht auf Ethik bei Swisscom gesetzt wird sondern eher die Situation ausgenutzt wird.
98CHF werden älteren Menschen für 20MBit/s bei Swisscom berechnet - fiber7 bietet bei Glasfaser 1GBit/s für 65CHF.
Die Erfahrung, dass Swisscom alte Leute in alten Verträge über den Tisch zieht sehe ich aus meiner persönlichen Bescheidenen Sicht sogar inzwischen als Tatsache und Hinweis auf skrupeloses unethisches Verhalten. 100CHF in Altverträgen für langsames Internet ist an sich schon unverschämt. Dann aber auf Kündigungsfrist bestehen ist die Unverschämtheit schlechthin und zeugt von absoluter Abzockermentalität bei SWISSCOM.
Ich kann nur jeden empfehlen auch mal nachzufragen, welche Daten die Swisscom über einen sammelt:
https://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00628/00638/00648/index.html?lang=de
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Auskunftsbegehren
Sehr geehrte Damen und Herren
Gestützt auf Art. 8 des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (DSG) bitte ich Sie, mir schriftlich und innerhalb von 30 Tagen Auskunft über folgende Punkte zu erteilen:
Die Vollständigkeit und Richtigkeit der mir zugestellten Unterlagen wollen Sie mir bitte bestätigen.
Falls Sie mir diese Auskunft nicht erteilen können, bitte ich Sie gestützt auf Art. 9 DSG, mir dies in einem begründeten Entscheid mitzuteilen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüssen
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nein - klassische pro bono Beratung für Senioren. Nicht Verwandte
nicht Mami - ein echter Robin Hood hilft den vom Bösen geplagten.
@RobinHood2016 schrieb:
nicht Mami - ein echter Robin Hood helften den vom Bösen geplagten.
heute back ich, morgen brau ich,
übermorgen hol ich mir das Kind der Königin -
ach, wie gut, dass niemand weiß,
dass ich Rumpelstilzchen heiß!"
... sagte der Troll und diskutierte munter weiter mit sich selbst
gibt aber viele die auf Facebook kommentieren - habe den Link auf den Post dort auch verteilt.
Das ist jetzt der 3. Thread zum selben Thema. Eine Story wird nicht besser, indem man sie x-mal wiederholt.
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