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2 Jahre Garantie nach Gerätetausch

asdfg
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Ich habe mein iPhone zur Swisscom gebracht, um es reparieren zu lassen. Das funktionierte alles bestens und ich erhielt schon sehr schnell mein iPhone 5 zurück. Dabei habe ich bemerkt, dass es sich wohl um ein neues iPhone handeln muss und dies wurde mir auch beim Anruf ins Supportcenter bestätigt.

 

Da ich auch ein wenig Ahnung habe über Garantie und erst kürzlich im Beobachter einen interessanten Artikel zur Garantie fand, habe ich bemerkt, dass ich nach OR 135 ff wieder Anrecht auf 2 Jahre Garantie habe, da die Verjährung unterbrochen wurde (OR 137) und es sich wieder um ein neues Gerät handelt. In Wikipedia ist es folgendermassen beschrieben:

Liegt ein sogenannter Unterbrechungsgrund vor, so beginnt die Verjährungsfrist gemäß Art. 137 Abs. 1 OR erneut. 

 

In meinem Fall ist der Unterbrechungsgrund der Gerätetausch. Doch die Supporterin stellte sich jedoch quer und verweigerte mir eine Bestätigung, dass ich wieder 2 Jahre Garantie aufs iPhone habe, zu senden. Ich bin jedoch nicht bereits das einfach zu akzeptieren, da ich ganz klar nach OR Recht darauf habe.

 

Hat jemand schon Erfahrung gemacht und könnte mir sagen, wie ich trotzdem zu diesen 2 Jahren Garantie komme? 

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HILFREICHSTE ANTWORT1

Akzeptierte Lösungen
asdfg
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15 von 15

Nach den erfolglosen Telefonaten habe ich dem Bundesamt für Konsumentenfragen geschrieben. Diese haben mir mitgeteilt, dass ich nach den Reparaturbedingungen (siehe Link) von Swisscom Anrecht auf 6 Monate Garantie auf das Austauschgerät habe. 

 

Die Hotline von Swisscom konnte mir dabei nicht helfen - Ich musste dafür in den Swisscom Shop. Dort erhielt ich endlich meine Garantiebestätigung.

 

Mich erstaunt es schon sehr, wie schlecht die Angestellten über diese Regelungen informiert sind. Das Problem ist vermutlich, dass diese Garantie nicht mehr über die Swisscom, sondern über Apple läuft, doch trotzdem hätte ich mehr Hilfe und eine bessere Auskunft erwartet. 

 

Ich hoffe ich kann dadurch einen anderen User helfen, zu seiner Garantie zu gelangen. Würde empfehlen mit den Reparaturbedingungen in den Swisscom Shop zu gehen, da man nicht erwarten kann, dass diese dieses PDF kennen.

 

Link zu den Reparaturbedingungen: Reparaturbedingungen

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14 Kommentare 14
FlySmurf
Super User
2 von 15

Hi

 

Ich bin ja nicht wirklich der Gesetzesheini, aber dieser Artikel schein mir nicht viel mit einem Gerät zu tun haben...

 

Greez Michi

Rumpli
Level 2
3 von 15

Warum sollte dir nochmals für 2 Jahre eine Garantie zugutekommen?

 

Die Garantie ist eine Garantie dafür, dass dein iPhone die 2 Jahre mindestens läuft, sollte es das nicht, wird es kostenlos repariert, oder wie in deinem Fall gleich ganz ausgetauscht. Meiner Meinung nach verpflichtet sich der Verkäufer dazu, dir für 2 Jahre ein funktionstüchtiges Handy zur verfügung zu stellen, und für diese 2 Jahre hast du auch gezahlt. Du hast in dem Fall nicht einen neuen Vertrag abgeschlossen...

 

Bin zwar nicht gerade begabt im Gesetz, doch so seh ich das jetzt....

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Gut das niemand weiss, dass ich in Wahrheit Rumpli heiss.
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asdfg
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4 von 15

Also ich habe schon einige Seiten im Internet durchforstet wie zum Beispiel Kassensturz und bei jeder steht, dass ich wieder auf 2 Jahre Garantie Anrecht habe.

 

Folgendes steht in einem Merkblatt von Kassensturz:

Wenn ein defektes Gerät ersetzt wird, anerkennt der Verkäufer den Mangel. Dadurch wird die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt von neuem zu laufen. Das gleiche gilt, wenn das Gerät repariert worden ist.

 

Gruss

asdfg

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Rumpli
Level 2
5 von 15

So in der Theorie oder? Jedoch hast du einen Vertrag mit Apple abgeschlossen (oder durch einen Händler) und einer Garantievereinbarung zugestimmt oder?

 

"Ein Ersatzteil oder Ersatzprodukt oder ein repariertes Apple Produkt unterliegt der verbleibenden Garantiefrist für das original Apple Produkt oder erhält neunzig (90) Tage Garantie ab dem Tag des Ersatzes oder der Reparatur, je nachdem welche Frist günstiger für Sie ist."

 

Auszug von http://www.apple.com/legal/warranty/products/iphone-german-sz.html

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Gut das niemand weiss, dass ich in Wahrheit Rumpli heiss.
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PowerMac
Super User
6 von 15

Wenn sich das tatsächlich so verhält wie du beschreibst, dann gilt die verlängerte Garantie ja unabhängig von irgendwelchen Bestätigungen seitens Swisscom. Wenn du Abonnent so eines Konsumentenschutzmagazins bist oder eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hast, und dir die Sache wirklich so wichtig erscheint, kannst du dein Anliegen ja denen mal vorbringen. Vermutlich lohnt es sich aber erst dann aktiv zu werden, wenn die erneute Inanspruchnahme der Garantie nach Ablauf von 2 Jahren seit dem Erstkauf allenfalls aktuell wird.

have you tried turning it off and on again?
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asdfg
Level 1
7 von 15

Das was Apple macht ist sowieso nicht legal. In der Schweiz gilt ab dem 1.1.2013 eine Garantie von mindestens 2 Jahren. Da das iPhone über Swisscom bezogen wurde, ist es sowieso egal, welche Bestimmungen gelten, da dies für mich als Kunden über die Swisscom läuft.

Rumpli
Level 2
8 von 15

Es ist legal, ihre Garantie beträgt 1 Jahr!

 


Das was du ansprichst ist die Gewährleistung, die wurde Gesetzlich auf 2 Jahre festgelegt.

 

Ist bei Apple auch hinterlegt: http://www.apple.com/chde/legal/statutory-warranty/

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Gut das niemand weiss, dass ich in Wahrheit Rumpli heiss.
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asdfg
Level 1
9 von 15

Das Problem ist, dass ich das iPhone verkaufen möchte und da der Käufer des iPhones ja nicht weiss, was passiert war, dient es einerseits mir und andererseits dem Käufer als Bestätigung, dass man auf dieses iPhone wieder eine Garantie von 2 Jahren hat.

 

Ansonsten wäre mir es natürlich nicht so wichtig, solange das iPhone einwandfrei funktioniert

asdfg
Level 1
10 von 15

Die Gewährleistung reicht völlig aus. Die Herstellergarantie und der Protection Plan weisen einige Vorteile auf, die jedoch auf mein Problem keine Auswirkung haben.

yoda33
Level 2
11 von 15

Du hast dein Gerät bei Swisscom gekauft und somit auch da reparieren lassen? Es gelten die von Swisscom als Verkäufer festgelegten Garantie- und Reparaturbestimmungen. OR kannst du vergessen. Denn mit den Reparaturbestimmungen wird der OR Artikel ausser Kraft gesetzt, da es nicht zwingendes Recht ist. Einzig die Gewährleistungszeit von zwei Jahren ab Kaufdatum muss Swisscom einhalten.

 

Du erhälst somit weder von Apple, noch von Swisscom eine Erstreckung von weiteren zwei Jahren ab Austausch des Gerätes. Und lass dir noch etwas schreiben. Es ist nicht gesagt, dass dein Gerät neu ist. Austausch heisst noch lange nicht neu. Denn Apple verwendet oft, wie andere Hersteller und Reparaturstellen auch, bei Reparaturen Austauschgeräte, die aufgefrischt und gestestet sind.

 

Wenn du dein iPhone verkaufst, dann kannst du dem neuen Besitzer nicht angeben, dass er eine längere Garantiedauer als auf dem Kaufbeleg hat. Denn es ist schlichtweg nicht so.

Rumpli
Level 2
12 von 15

Das ist richtig, für eine Reperatur oder für einen Austausch reicht die Gewährleistung aus. Jedoch ist immer noch die Frage, ob du auf das Handy 2 Jahre Garantie draufbekommst. Laut Apple nicht, und das ist meiner Meinung nach auch ausschlaggebend.

 

Das Problem ist doch, jeder behauptet was anderes, und viele sind nicht imstande (auch irgendwelche Reportagen whatever) zu unterscheiden, was Garantie und eine Gewährleistung ist.

 

Jedoch ist das Gesetz ja bekanntlicherweise sehr verwirrend, ich glaube das nur ein Gesetz - Profi diese Frage abschliessen kann... 😉

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Gut das niemand weiss, dass ich in Wahrheit Rumpli heiss.
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asdfg
Level 1
13 von 15
Ich kann mir das einfach kaum vorstellen. Man muss sich mein Problem als Beispiel vorstellen.

Ich habe mein iPhone im November 2012 gekauft, habe nun durch das Reparaturcenter ein Austauschgerät erhalten. Also ein Gerät von einem anderen Kunden, bei dem eine günstige Komponente, wie der Home Button defekt war, erhalten. Ich als neuer Besitzer diese Handys trage nun das volle Risiko. Ich darf sozusagen testen und herausfinden, ob sich die restlichen rund 14 Tagen ein Fehler bemerkbar macht. Zum Beispiel könnte der Akku bereits stark abgenutzt sein. Bei meinem Gerät hingegen wusste ich, wie es gebraucht wurde und wie der Zustand des Handys ist. Unter Umständen tritt ein Fehler aber erst in 15 Tagen auf und habe kein Anrecht mehr auf Garantie.

Wenn nur eine Komponente eines Geräts repariert wurde, habe ich jeweils auf die reparierte Komponente, sprich das Ersatzteil, eine Garantie. Bei mir sollte dies nicht der Fall sein...?
WalterB
Super User
14 von 15

Schau Dir noch die Info unten an !

 

http://www.konsumentenschutz.ch/sks/content/uploads/2013/05/merkblatt_neue_garantiefrist_sks_06_13.p...

Alles was mit Elektrotechnik zu tun hat.
IT: Windows, macOS und Linux.
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asdfg
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Nach den erfolglosen Telefonaten habe ich dem Bundesamt für Konsumentenfragen geschrieben. Diese haben mir mitgeteilt, dass ich nach den Reparaturbedingungen (siehe Link) von Swisscom Anrecht auf 6 Monate Garantie auf das Austauschgerät habe. 

 

Die Hotline von Swisscom konnte mir dabei nicht helfen - Ich musste dafür in den Swisscom Shop. Dort erhielt ich endlich meine Garantiebestätigung.

 

Mich erstaunt es schon sehr, wie schlecht die Angestellten über diese Regelungen informiert sind. Das Problem ist vermutlich, dass diese Garantie nicht mehr über die Swisscom, sondern über Apple läuft, doch trotzdem hätte ich mehr Hilfe und eine bessere Auskunft erwartet. 

 

Ich hoffe ich kann dadurch einen anderen User helfen, zu seiner Garantie zu gelangen. Würde empfehlen mit den Reparaturbedingungen in den Swisscom Shop zu gehen, da man nicht erwarten kann, dass diese dieses PDF kennen.

 

Link zu den Reparaturbedingungen: Reparaturbedingungen

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