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"Comfort Pay" Vertrag. Wer darf den unterschreiben?

Miri1
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Hallo, ich habe Probleme mit einem Comfort Pay Vertrag...

 

Mein Vater hat ohne mein Wissen unter meinem Namen bei Mobilezone einen "Comfort Pay 240" Vertrag abgeschlossen und diesen unterschrieben.

 

Er konnte das scheinbar, weil die Natelnummer von ihm noch unter meinem Namen lief. Er hat aber gleichzeitig mit dem Comfort Pay Vertragsabschluss auch die Nummernportierung auf ihn in Auftrag gegeben, was nach einem Monat erledigt wurde.

Aber der Comfort Pay Vertrag wird nun mir angelastet, da er gemäss Swisscom nicht übertragbar ist...

Ist nun der Vertrag ohne meine Unterschrift überhaupt Rechtsgültig?

 

Danke für ein Feedback...

 

Gruss Miri

 

 

9 Kommentare 9
cslu
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Warst du zu jenem Zeitpunkt als der Vertrag unterzeichnet wurde denn Volljährig?

 

 

Miri1
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Ja, ich bin über 30 😉

cslu
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Dann kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vertrag gültig und für dich bindend ist.

 

Wenn du Volljährig bist, können deine Eltern wohl kaum noch in deinem Namen gültige Verträge unterzeichnen.

 

 

(Jurist bin ich allerdings nicht, im Zweifelsfall jemanden fragen, der sich wirklich auskennt ;))

 

Miri1
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Dieses Gefühl habe ich auch... Aber durch diesen Vertrag bin ich in ein Inkasso gerutscht.

 

Wie gesagt wusste ich von diesem Vertrag nichts, die Rechnungen waren an meinen Vater adressiert.

Leider hat/konnte er diese Rechnungen nicht bezahlen. Die Letzte Mahnung ging dann plötzlich an meine Adresse, jedoch ohne Details, es war nur eine Rechnungsauflistung.

Nach Rückfrage per Telefon bei der Swisscom wurde mir gesagt, dies seien noch offene Natelrechnungen, aus der Zeit als die Nummer noch unter meinem Namen lief. Einem Comfort Pay Vertrag wurde nichts erwähnt... Ich habe die Mahnung meinem Vater gebracht. Leider hat er diese wieder nicht bezahlt... Aber das ist ein anderes Thema 😞

Jedenfalls hab ich jetzt die Probleme... Wie weiter?

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cslu
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- Wenn eine Betreibung eingeleitet wurde: Unbedingt fristgerecht Rechtsvorschlag erheben.  (Kann man mit oder ohne Begründung tun. Eine passende Begründung in deinem Fall wäre sicher, dass die Forderung auf einem Vertrag beruht, den du gar nie unterzeichnet hast.)

Zudem solltest du schriftlich die Löschung der ungerechtfertigten Betreibung verlangen.

 

 

- Wenn noch keine Betreibung eingeleitet wurde: Der Inkassostelle den Sachverhalt in einem Brief sachlich schildern. Sollten sie deine Schilderung einfach ignorieren, kannst du wohl auch ihre weiteren Gängelungsversuche ignorieren.

 

 

- Wenn dich die Swisscom aufgrund dieses Inkasso-Falls ungerechtfertigt gängelt (z.B. dir kein eigenes Abo mehr zugesteht), dann kannst du prinzipiell ja froh sein und dir ein Abo bei einem günstigeren Anbieter holen 😉 Falls du unbedingt ein Swisscom-Abo willst, musst du den Sachverhalt wohl auch der Swisscom schriftlich zu erklären versuchen.

 

 

Aber Vorsicht:

Nach Rückfrage per Telefon bei der Swisscom wurde mir gesagt, dies seien noch offene Natelrechnungen, aus der Zeit als die Nummer noch unter meinem Namen lief.

 

Was ist gemeint? Als die Nummer noch auf deinen Namen lief (der Vertrag aber nicht von dir unterzeichnet wurde) - oder gab es allenfalls einen früheren Vertrag den du tatsächlich unterzeichnet hast und aus dessen Zeit die Ausstände noch stammen könnten?

 

 

(Alles obenstehende ist wie gesagt 'Halbwissen' von einem Nicht-Juristen. Allenfalls solltest du professionelle Rechtsberatung aufsuchen. Es gibt auch verschiedene Möglichkeiten der kostenlosen Rechtsberatung, z.B. durch Konsumentenschutzorganisationen, durch regionale Anwaltsverbände oder durch Gerichte.)

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Miri1
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Danke für deine ausführlichen Antworten.

 

Betreibung läuft noch nicht, nur Inkasso. Hatte bereits Kontakt mit denen (EOS) und habe die Situation geschildert.

Ich wollte, dass sie aufgrund der Ausgangssituation das Inkasso rückgängig machen, und den Abzahlungsvertrag auf meinen Vater übertragen. Mir wurde diese Woche schriftlich mitgeteilt, dass das Inkasso weiterläuft, weil der Comfort Pay vertrag nicht übertragbar ist...

Dann werde ich morgen wieder versuchen anzurufen, um mal das mit der Unterschrift abzuklären... Sehr mühsam das ganze.

 

Ich war übrigens am Samstag in der Mobilezone Filiale welche den Vertrag abgeschlossen hat und wollte eine Vertragskopie haben, damit ich mal sehe um was es da geht... Da die Natelnummer aber jetzt auf meinen Vater läuft, habe ich keine Kopie erhalten ohne Ausweisdokumente meines Vaters... Verrückte Sache!

cslu
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Beachte bitte, was ich im obigen Beitrag nachträglich noch unter "aber Vorsicht" hinzugefügt habe.

 

 

Davon abgesehen:

Ob es überhaupt ein Abzahlungsvertrag geben kann, der auf deinen Vater zu übertragen wäre, ist dann nochmal eine separate Frage.

Wenn gar kein rechtsgültiger Vertrag zu Stande kam, dann gibts evt. auch nichts abzuzahlen.

(Allenfalls aber einen [Rechts-]Streit zwischen deinem Vater, Mobilezone & Swisscom, weil dein Vater unter falschem Namen einen Vertrag abgeschlossen hat und/oder weil Mobilezone dies zugelassen hat, obwohl es hätte offensichtlich sein müssen. Wie dem auch sei: Scheint mir nicht in erster Linie dein Problem zu sein.)

Miri1
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Zur Klärung:

- Die betroffene Natelnummer verwendet meine Vater schon seit vielen Jahren. Die Nummer gehörte mir, aber Swisscom hatte über eine hinterlegte Rechnungsadresse die Rechnungen direkt an meinen Vater gesendet.

Soweit war alles in Ordnung..

 

- Im Juni 2016 ging mein Vater ohne mich und mein Wissen zu Mobilezone, machte eine Vertragsverlängerung, bezog ein neues Gerät und machte den Comfort Pay Vertrag für das Gerät. Und er verlangte, dass ab sofort alles auf ihn laufen sollte...

 

Ich erhielt dann ebenfalls im Juni 2016 ein schreiben von Swisscom, für die Nummernportierung auf seinen Namen welche ich gutheissen musste.

 

- Im Juli 2016 wurde die Nummer dann portiert.

 

- Im Dezember 2016 erhielt ich eine Mahnung über zwei offene Rechungen. Da in der Mahnung nur zwei Rechnungsnummern und die offenen Beträge aufgelistet waren, rief ich deshalb bei Swisscom an, um zu erfahren was das für offene Rechnungen sind. Die Antwort war, es seien offene Natelrechnungen aus der Zeit vor der Nummer Portierung, also vor Juli 2016!! Kein Wort von wegen einem Abzahlungsvertrag!!

 

Erst seit 2 Wochen weiss ich, dass diese Mahnung vom Dezember die erste Rate und der gesammte Restbetrag von diesem Comfort Pay Vertrag ist, weil EOS mit dem Inkasso die originalen Rechnungskopien mitgeschickt hat.

 

 

 

cslu
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Wenn du irgendwann einmal für den ursprünglichen Vertrag (vor der Verlängerung/ohne Comfort Pay) persönlich unterschrieben hast, dann wärst du möglicherweise für allfällige Zahlungsausstände die sich auf diese "vorherige" Zeit (also bevor die Verlängerung in Kraft trat) beziehen haftbar.

 

Was das neu hinzugekommene Comfort Pay (Abazhlung Neugerät) angeht, so kann ich mir kaum vorstellen, dass du dafür haftbar bist. Schliesslich hast du ja nie zugestimmt, deinen Vertrag mit diesem Comfort Pay zu ergänzen.

 

Eine gewisse Unsicherheit besteht bei mir bezüglich des "gewöhnlichen" Vertrags (ohne Comfort Pay Teil) zwischen Juni und Juli.

Die Vertragsverlängerung durch deinen Vater dürfte dich zwar nicht direkt betreffen (wiederum: keine Zustimmung deinerseits), aber der ursprüngliche (und evt. von dir früher irgendwann mal unterschriebene) Vertrag wäre ja möglicherweise ohne Verlängerung einfach weitergelaufen. Hier könnte allenfalls für diese einmonatige Phase noch ein kleiner Fallstrick lauern.

 

Wenn die Mahnung aber ohnehin nur den Comfort Pay Abzahlungsteil betrifft, bist du vermutlich aus dem Schneider. Aber eben. Ist etwas verzwickt. Gespräch mit Swisscom suchen und/oder (unentgeltliche) juristische Beratung in Anspruch nehmen.

 

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