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35 Prozentmahnungsgebuehr

Samsi
Super User
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Laut Bundesgericht dürfen Mahngebühren erhoben werden, wenn sie im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen betragsmässig in Franken und Rappen genau bestimmt sind. Pauschale Angaben wie zum Beispiel «zudem werden Mahnspesen erhoben» genügen folglich nicht. 

Advocatis
Level 2
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Stimmt nicht, so steht es im Gesetz! Maximal 15%, ist sehr krass was ihr bittet!

 

Nach Art. 104 Abs. 1 OR beträgt der gesetzlich geschuldete Verzugszins fünf Prozent der fälligen Forderung. Unternehmen dürfen einen höheren Verzugszins (bis maximal 15 Prozent) verlangen, wenn sie das vertraglich, im Kaufvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, festhalten. Die Rechnung muss folglich inklusive Verzugszins bezahlt werden.

Samsi
Super User
23 von 31

Ich klicke mich mal aus hier, aus diesem Kindergarten.

Advocatis
Level 2
24 von 31

Besser super Jurist!

Advocatis
Level 2
25 von 31

Moechtegerne Jurist!

Doc
Super User
26 von 31

HALT STOP!

 

Wir müssen zwischen Mahngebühren und Verzugszins unterscheiden!

 

Mahngebühren sind ein Fixbetrag (wie zB die 30.-) und Verzugszinsen werden ProRata ZUSÄTZLICH verrechnet.

 

Wie hoch dürfen die Mahngebühren sein?

Bei der Mahnung sieht, wie erwähnt, das Gesetz keine Mahngebühren vor. Trotzdem dürfen sie erhoben werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie im Vertrag klar geregelt sind. Meistens steht die entsprechende Regelung in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entscheidend ist, dass der Betrag in Franken und Rappen klar geregelt sind. Pauschale Aussagen zu Mahngebühren sind nicht genügend.

 

 

 

 

hör doch auf rumzuheulen und dich dumm zu stellen, ist alles klar geregelt :roll_eyes:

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

Advocatis
Level 2
27 von 31

Nach Art. 104 Abs. 1 OR beträgt der gesetzlich geschuldete Verzugszins fünf Prozent der fälligen Forderung. Unternehmen dürfen einen höheren Verzugszins bis maximal 15 Prozent verlangen, wenn sie das vertraglich, im Kaufvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, festhalten. Die Rechnung muss folglich inklusive Verzugszins bezahlt werden.

Advocatis
Level 2
28 von 31

Bitte ueberdenkt eure Mahnungspolitik. 

Doc
Super User
29 von 31

@Advocatis@  schrieb:

Bitte ueberdenkt eure Mahnungspolitik. 


bitte überdenke dein rechtsverständnis

 

und BITTE zahl deine Rechnung das nächste mal pünktlich, dann kann man sich solche diskussionen sparen

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

MfG Doc

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Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

Doc
Super User
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@Advocatis@  schrieb:

Nach Art. 104 Abs. 1 OR beträgt der gesetzlich geschuldete Verzugszins fünf Prozent der fälligen Forderung. Unternehmen dürfen einen höheren Verzugszins bis maximal 15 Prozent verlangen, wenn sie das vertraglich, im Kaufvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, festhalten. Die Rechnung muss folglich inklusive Verzugszins bezahlt werden.


Mahngebühr =/= Verzugszins

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

FlySmurf
Super User
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Diesee Beitrag fühl sich bestimmt wohler wenn er im archiv herumtümpeln darf 😁

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