Laut Bundesgericht dürfen Mahngebühren erhoben werden, wenn sie im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen betragsmässig in Franken und Rappen genau bestimmt sind. Pauschale Angaben wie zum Beispiel «zudem werden Mahnspesen erhoben» genügen folglich nicht.
Stimmt nicht, so steht es im Gesetz! Maximal 15%, ist sehr krass was ihr bittet!
Nach Art. 104 Abs. 1 OR beträgt der gesetzlich geschuldete Verzugszins fünf Prozent der fälligen Forderung. Unternehmen dürfen einen höheren Verzugszins (bis maximal 15 Prozent) verlangen, wenn sie das vertraglich, im Kaufvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, festhalten. Die Rechnung muss folglich inklusive Verzugszins bezahlt werden.
Ich klicke mich mal aus hier, aus diesem Kindergarten.
Besser super Jurist!
Moechtegerne Jurist!
HALT STOP!
Wir müssen zwischen Mahngebühren und Verzugszins unterscheiden!
Mahngebühren sind ein Fixbetrag (wie zB die 30.-) und Verzugszinsen werden ProRata ZUSÄTZLICH verrechnet.
Wie hoch dürfen die Mahngebühren sein?
Bei der Mahnung sieht, wie erwähnt, das Gesetz keine Mahngebühren vor. Trotzdem dürfen sie erhoben werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie im Vertrag klar geregelt sind. Meistens steht die entsprechende Regelung in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entscheidend ist, dass der Betrag in Franken und Rappen klar geregelt sind. Pauschale Aussagen zu Mahngebühren sind nicht genügend.
hör doch auf rumzuheulen und dich dumm zu stellen, ist alles klar geregelt
MfG Doc
Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.
Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.
MfG Doc
Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.
Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.
Nach Art. 104 Abs. 1 OR beträgt der gesetzlich geschuldete Verzugszins fünf Prozent der fälligen Forderung. Unternehmen dürfen einen höheren Verzugszins bis maximal 15 Prozent verlangen, wenn sie das vertraglich, im Kaufvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, festhalten. Die Rechnung muss folglich inklusive Verzugszins bezahlt werden.
Bitte ueberdenkt eure Mahnungspolitik.
@Advocatis@ schrieb:Bitte ueberdenkt eure Mahnungspolitik.
bitte überdenke dein rechtsverständnis
und BITTE zahl deine Rechnung das nächste mal pünktlich, dann kann man sich solche diskussionen sparen
MfG Doc
Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.
Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.
MfG Doc
Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.
Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.
@Advocatis@ schrieb:Nach Art. 104 Abs. 1 OR beträgt der gesetzlich geschuldete Verzugszins fünf Prozent der fälligen Forderung. Unternehmen dürfen einen höheren Verzugszins bis maximal 15 Prozent verlangen, wenn sie das vertraglich, im Kaufvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, festhalten. Die Rechnung muss folglich inklusive Verzugszins bezahlt werden.
Mahngebühr =/= Verzugszins
MfG Doc
Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.
Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.
MfG Doc
Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.
Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.
Diesee Beitrag fühl sich bestimmt wohler wenn er im archiv herumtümpeln darf 😁