Nach Art. 104 Abs. 1 OR beträgt der gesetzlich geschuldete Verzugszins fünf Prozent der fälligen Forderung. Unternehmen dürfen einen höheren Verzugszins bis maximal 15 Prozent verlangen, wenn sie das vertraglich, im Kaufvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, festhalten. Die Rechnung muss folglich inklusive Verzugszins bezahlt werden.
Nun, da Du hier in einem Kunden helfen Kundenforum gelandet bist gebe ich mal meinen Senf dazu:
1. Bezahlt man Rechnungen bei Fälligkeit
2. Die gesetzliche Grundlage wurde bei Vertragsabschluss angenommen
3. Sollte man sich an der eigenen Nase nehmen wenn man Mahnungen bekommt
und zu guter letzt würde ich bei Dir 50% Mahngebüren verrechnen -> Nicht bezahlen und dann einen dummen Rüssel haben
made my day 🙂
Afaik kostet die erste Mahnung innerhalb von 12 Monaten nichts.
An der eigenen Nase nehmen? Fehlanzeige. Schuld sind doch immer die anderen.
Stimmt, habe ich vergessen 😉
Hallo @Advocatis (Super Name bei deinem Rechtsverständnis )
mMn hats hier noch nicht genug Senf, also muss ich auch mal:
MfG Doc
Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.
Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.
MfG Doc
Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.
Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.
@Advocatis@ schrieb:
Ich möchte wissen warum sie Manhnugsgebueren von ueber 35% haben und ob dies Gesetzlich erlaubt ist.
abgesehen davon, dass du hier falsch bist mit deiner Anfrage:
35 Prozent von was ?
@POGO 1104@ schrieb:
abgesehen davon, dass du hier falsch bist mit deiner Anfrage:
35 Prozent von was ?
Die Mahngebühr liegt meines Wissens bei 30 .-, d.h. vermutlich bezieht der Betroffene Leistungen für ca. 85 .- und hat sich so die Prozentzahl errechnet.
Nur funktionieren Mahngebühren (wie bereits gesagt wurde) natürlich nicht als Prozentsatz sondern als Fixbetrag. Es könnten auch 300% sein, wenn der Betroffene nur 10 .- schulden würde 😉
(Gut, bei der Swisscom gibts vermutlich nix was nur 10 .- kostet...)
Sicher ist, dass dieses Forum kaum der richtige Ort für so ein Anliegen ist.
Ich verstehe Deine Agressive Art nicht.
ich wurde von Swisscom hier her gelotzt.
35% von 100 franken sind 35 Franken.
Die Rechnung wurde innerhalb 20 Tage bezahlt.
Das ist viel zu Hoch, ich moechte hierfuer die gesetzliche Grundlage verstehen.
Finde es Schade dass Du persoenlich wirst, weil ich moechte nur wissen wie das Gesetz hierfuer aussieht.
You made my Day
Was AGB‘s Wert sind, haben wir bei Facebook gesehen. Wo ist hierfuer die gesetzesgrundlage Du moechtegerne Jurist?
Ich zitiere aus den AGB:
Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Swisscom durch den Zahlungsverzug entstehen.
Insbesondere schuldet der Kunde Swisscom einen Verzugszins von 5% sowie eine
Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung. Swisscom kann jederzeit Dritte für das Inkasso
beiziehen. Der Kunde hat hierfür dem beigezogenen Dritten direkt Mindestgebühren zu
bezahlen und ihm darüber hinaus dessen individuelle Aufwände und Auslagen zu
entschädigen, die für das Inkasso notwendig sind. Details sind auf www.swisscom.ch
ersichtlich.
wenn du ein problem mit der rechnung hast, ruf auf der hotline (0800 800 800) an. wir hier im forum könenn leider nicht in deine rechnung sehen.
MfG Doc
Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.
Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.
MfG Doc
Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.
Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.
Das ist abzocke sorry. Nicht kundenfreundlich.
30 franken konnte man erheben bei Rechnungen von 200-300 Franken. Sicherlich nicht bei Rechnnungen zwischen 40-80 Franken.
Die Mahnung steht in keiner Relation zur Gegebene Leistung, das ist Kunden Abzocken.
Was schreibt hierfuer das Gesetz???
Sorry, aber denkst du dies macht nur Swisscom? Andere Anbieter haben genau so Mahngebühren und zeigen sich wenn es um dieses Thema geht eher weniger kulant.
Ich die 0800 800 800 die haben mich hierher geschickt. Das ist typisch. Niemand will den Fehler akzeptieren. Uebrigens ist nicht der erste, den ich bei Swisscom entdecke. Mir geht es ums prinzip und um de Buergerschutz.
Weil die andere das machen muss die Swisscom die gleiche idiotie anbieten? Super firmenfilosofie!
*philosophie
gesetzliche grundlage ist hier, dass rechnungen dann zu bezahlen sind, wenn sie fällig sind. PUNKT.
Was ist eine Mahnung?
Die Mahnung ist mit einer Zahlungserinnerung gleichzusetzen. In der Mahnung wird der Kunde daran erinnert, seine Schuld zu begleichen. In vielen Fällen kommt ein dreistufiges Verfahren zur Anwendung. Die dritte Mahnung wird häufig als „letzte Mahnung“ betitelt. In diesem Schreiben wird dem Kunden häufig die Betreibung angedroht.
Die Basis jeder Mahnung bildet eine Rechnung, Die Zahlungsfrist wird beim Schreiben einer Rechnung immer angegeben. Wird das Zahlungsziel vom Schuldner nicht eingehalten, kann der Gläuber den Kunden mahnen. Wenn der Schulder, eine Zahlung ablehnt, ist eine Mahnung wenige zielführend. In diesem Fall sollte man sich überlegen, ob man direkt eine Betreibung einleiten soll.
Versand der ersten Mahnung
Aus Gründen der Effektivität und der Kundenfreundlichkeit mahnen viele Unternehmen nicht gleich nach dem ersten Tag der abgelaufenen Zahlungsfrist. Die Überwachung der Zahlungsfristen bietet sich eine Software an, die einem das Managen der Debitoren abnehmen kann.
Gemäss Schweizer Obligationenrecht ist es möglich, für das Mahnen Verzugszinsen zu belasten. Für die Belastung von Mahngebühren gibt es keine gesetzliche Regelung. In den meisten Fällen wir bei der ersten Mahnung (Zahlungserinnerung) auf Verzugszinsen und Mahngebühren verzichtet.
Wie hoch dürfen die Mahngebühren sein?
Bei der Mahnung sieht, wie erwähnt, das Gesetzt keine Mahngebühren vor. Trotzdem dürfen sie erhoben werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie im Vertrag klar geregelt sind. Meistens steht die entsprechende Regelung in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entscheidend ist, dass der Betrag in Franken und Rappen klar geregelt sind. Pauschale Aussagen zu Mahngebühren sind nicht genügend.
Verzugszinsen
Art. 104 Abs. 1 OR besagt, dass der Verzugszins 5% des ausstehenden Betrages beträgt. Es ist sogar möglich, einen höheren Zins zu verlagen, jedoch muss dies ebenfalls im Vertrag mit dem Kunden geregelt sein (aktuellen Maximalzinsatz beachten).
MfG Doc
Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.
Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.
MfG Doc
Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.
Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.
Eben das ist gesetzeswidrug was Ihr macht.
Nur das wollte ich wissen. Danke fuer die Info.
Nach Art. 104 Abs. 1 OR beträgt der gesetzlich geschuldete Verzugszins fünf Prozent der fälligen Forderung. Unternehmen dürfen einen höheren Verzugszins (bis maximal 15 Prozent) verlangen, wenn sie das vertraglich, im Kaufvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, festhalten. Die Rechnung muss folglich inklusive Verzugszins bezahlt werden.