kaetho Eingeschriebener Brief mit Ausweiskopie und Aufforderung, die Korrespondenzsprache zu ändern, müsste so eigentlich durchgehen.
Rechtlich gibt es ganz sicher keinerlei Vorschriften über die Änderung einer individuellen Korrespondenzsprache, also ist dies eine völlig andere Situation als z. B. die rechtlich klar geregelte Registrierungspflicht mit Identitätsprüfung für neue SIM-Karten, welche natürlich entweder eine Vorort- oder Video-Prüfung der Identität des Inhabers voraussetzt.
Sind wir doch einfach ehrlich, ausser bei der Swisscom wird es vermutlich bei jeder anderen Firma in der Schweiz, oder auch bei jeder staatlichen oder halbstaatlichen Institution als Kunde, Einwohner, Krankenkassenprämienzahler, Pensionskassenversicherter, oder auch Bürger völlig formfrei möglich sein, als Adressat von Post selbst festzulegen, in welcher der angebotenen Sprache man denn gerne seine Korrespondenz erhalten möchte.
Aus meiner Sicht also ganz einfach ein weiterer völlig unnötiger alter Bürokratie-Zopf der blue Produkte, der ganz einfach abgeschnitten gehört (und welchen es ja lustigerweise bei den Wingo-Produkten aus der selben Firma schon gar nie gegeben hat)