gian
Vielen Dank für diesen differenzierten und ehrlichen Einblick.
Deine Kritik bezüglich des KI-Assistenten „Sam“ und dem unglücklichen Auftritt der Swisscom-Sprecherin in der SRF1-Sendung Espresso trifft den Nagel auf den Kopf. Genau diese Ignorierung von berechtigter Kundenkritik durch automatisierte Systeme und Standard-Floskeln ist das, was viele langjährige Kunden aktuell massiv frustriert.
Wo deine Argumentation jedoch rechtlich und faktisch komplett fehlgeht, ist der Vorwurf des angeblichen „Bashings wegen eigener Fehler“:
Es geht hier nicht darum, dass Bestimmungen nicht genau gelesen wurden. Ganz im Gegenteil: Die Bedingungen für die ausserordentliche Kündigung wurden exakt eingehalten. Wenn ein Anbieter einseitig die Preise anpasst, bricht das gesetzliche und vertragliche Sonderkündigungsrecht (AGB Ziffer 13) jede ordentliche Mindestvertragslaufzeit und zwar vollkommen kostenfrei. Das ist keine Frage von Meinung, sondern geltendes Schweizer Vertragsrecht.
Wenn ein Kunde also frist- und formgerecht genau nach diesen publizierten Regeln kündigt, die Swisscom den Vertrag per Kündigungsdatum abschaltet, danach aber das automatisierte Abrechnungssystem im Backoffice fälschlicherweise die Gebühren für die theoretische Restlaufzeit einfordert, dann liegt der Fehler nachweislich und zu 100 % beim Anbieter.
Dass es sich um ein rein technisches Abrechnungsproblem handelt, zeigt sich ja bereits daran, dass das exakt identische Problem beim Konto meiner Mutter von der Swisscom nach unserem schriftlichen Einspruch mittlerweile klammheimlich und kommentarlos im Onlineportal storniert wurde.
Man darf und soll mit der Netzqualität der Swisscom absolut zufrieden sein, das bin oder war ich auch. Aber man darf ein offensichtliches, systemisches Versagen in der Rechnungsabteilung nicht als „Fehler des Kunden“ abtun, wenn dieser lediglich auf der Einhaltung der gedruckten AGB beharrt.
Beste Grüsse