brunom
Bei diesen Dimensionsanforderungen geht es nicht um den Standort der OTO-Dose, sondern um den Standort des BEP (Building Entry Point).
Dieser wird im Rahmen des Anschlussvertrages gemeinsam zwischen Netzbetreiber und Hauseigentümer festgelegt.
Die Chance, dass ein BEP in Zukunft kleiner werden wird, schätze ich mal als gering ein, denn sie sind standardisiert.
Mein Tipp wäre: Unter keinen Umständen die kostenlose FTTH-Erschliessung ablehnen (was nachträglich individuell dann mal tausende Franken kosten könnte), aber falls Du selbst der Hauseigentümer bist, verhandle besser zum BEP-Standort, falls Du Mieter bist, motiviere den Eigentümer besser zur BEP-Standortwahl zu verhandeln.