Microsoft ist clsoed-source. Natürlich kann man mit Policies gewisse Funktionen inaktivieren. Aber es ist auch bekannt, dass Microsoft gerne mal nach Updates gewisse Policies einfach ignoriert. Ein kleiner Konfigurationsfehler eines Sysadmins genügt und die Daten landen irgendwo unverschlüsselt auf einem Cloud-Drive. Oder auch wenn der Informatiker alles richtig gemacht hat so gibt es keine Garantie, dass nicht irgendein Update die Daten der Kanzlei auf irgendeine Cloud hochlädt oder zukünftige KI-Tools diese ungefragt an irgendwelche Server senden. Das seit September 2023 gültige service agreement ist haarsträubend. Jeder, der Microsoft-Systeme nutzt, akzeptiert dieses. Darin steht, dass Microsoft die persönlichen Daten anylsieren und gar auswerten darf. Microsoft darf gemäss dieser Vereinbarung, auf alle privaten Daten zugreifen und diese auswerten. Mit der zunehmenden nahtlosen Integration von KI-Systemen ist bald nicht mehr identifizierbar, welche Daten nur lokal gespeichert und welche an externe (Cloud/KI) Systeme gesendet werden. Gemäss Abschnitt 4.b.iii. darf Microsoft jegliche Inhalte auf dem persönlichen Computer zwecks etwaiger Analysen einer “Überprüfung” unterziehen. Das heisst: Mit dem Benutzen von Windows akzeptiert man, dass Microsoft sämtliche privaten und auch lokal gespeicherten Daten verarbeiten darf. In den TOS steht sogar, dass Microsoft Konten sperren kann, wenn Inhalte gefunden werden, die nicht mit ihrem Verhaltenskodex übereinstimmen. Was genau das bedeutet, wird die Zukunft zeigen. Vieles ist denkbar. Theoretisch könnte das Betriebssystem erkennen, dass Musik abgespielt wird, die irgendwo ohne Lizenz heruntergeladen wurde und auf dieser Basis könnten Sanktionen ausgesprochen werden. Die totale Überwachung. Microsoft kann, mit den aktuellen TOS, machen was sie wollen. Es gibt keine Privatsphäre mehr bei Microsoft.
Wir verzeichnen daher in unserem Unternehmen einen zunehmend stärkeren Antrieb weg von Microsoft und Apple, hin zu Linux, wo KI-Systeme übrigens in selbem Umfang genutzt werden können, wie unter Windows. Für die Verwendung von LLMs braucht es kein Windows Betriebssystem.
Wir sollten uns langsam besinnen, was wir hier tun. Auch wenn es “bequem” ist. Es ist verständlich, dass wachsame Anwälte, die sich mit diesen TOS auseinandersetzten, diese nicht akzeptieren können.
Die Swisscom Electron-App auf Linux zu portieren wäre nicht besonders schwierig/teuer und sollte gemacht werden.