@Walter
Hoi Walter, was interessiert es, was du tun würdest? Jede Firma, die ein Produkt auf den Markt bringt, muss gegnüber Kunden dafür haften, dass es die Gesetze erfüllt - dazu gehört auch die Gewährleistung bei Schäden vor Ablauf der 2 Jahre bei ordungsgemässem und “normalem” Gebrauch - https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/aktuell/gesetzesaenderungen/neues-gewaehrleistungsrecht-1-1-2013.html
Das ist geltendes Recht und gilt für jeden.
Deine persönliche Meinung und Empfehlung dazu was du würdest oder auch nicht, hat keinerlei Bedeutung.
Der eigentliche Skandal besteht noch mehr als in den Problemen des Produktes wohl darin, dass das Recht für Normalbürger (beinhaltet meine Rechtschutzversicherung, die lieber selbst bezahlt) hier in der Schweiz praktisch nicht durchsetzbar ist, da jeder einzelne Geschädigte mit massiven Kosten und (Prozess-)Risiken bedroht ist, so dass das Recht nicht durchgesetzt werden kann.
Grüsse..