@Samsi schrieb:
Ich kann mir das nicht vorstellen, bzw. wäre auch gesetzeswidrig. Es besteht grundsätzlich Annahmepflicht.
Hmm, geh mal zu einem Post Partner und bezahle da Bar. Die nehmen kein Bargeld.
Geh mal in eine Migrosbank oder auch Raiffeisenbank in Luzern-Littau und mache am Schalter eine Bargeldeinzahlung. Die nehmen kein Bargeld.
Ich habe mich deswegen auch schon erkundigt und folgendes gefunden:
In Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) ist festgelegt, dass Umlaufmünzen bis zu 100 Stück und Banknoten in unbeschränkter Zahl anzunehmen sind. Allerdings stellt diese Verpflichtung sogenanntes dispositives Recht dar. Das bedeutet, die Annahmepflicht gilt nur dann, wenn die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Ein sichtbarer Hinweis beim Geschäftseingang mit dem Vermerk "Nur bargeldlose Zahlungen akzeptiert" bewirkt bereits, dass die Annahmepflicht wegbedungen ist.
Quelle:
Es gab schon 2018 eine Interpellation von einer SP Politikerin. Da antwortete der Bundesrat unter anderem ebenfalls mit der Aussage:
Die Annahmepflicht für die gesetzlichen Zahlungsmittel ist in Artikel 3 WZG als dispositives Recht festgelegt und garantiert somit die Vertragsfreiheit.