Die Änderungen an den AGB zeigt Swisscom auf dieser Seite Punkt für Punkt auf. Heikel ist vor allem die Ziffer 13, wo es auszugsweise neu heisst: Swisscom ist berechtigt, die Preise an die Teuerung anzupassen, ohne dass dabei dem Kunden ein ausserordentliches bzw. vorzeitiges Kündigungsrecht zusteht. [...] Pro Dienstleistung nimmt Swisscom maximal 1 Mal pro Kalenderjahr eine Anpassung vor. Über teuerungsbedingte Preisanpassungen informiert Swisscom die betroffenen Kunden im Voraus.
Ob, wann und in welchem Umfang Swisscom von dieser Klausel Gebrauch machen wird, können wir als Kunden auch nicht vorausahnen. Die Anpassungen werden gem. AGB linear zum Anstieg des Teuerungsindex vorgenommen und auch vorab kommuniziert; wie lange im Voraus steht allerdings nicht in den AGB. Dennoch sind die neuen AGB kein Freibrief für Swisscom, die Preise nach Belieben plötzlich explodieren zu lassen, wie manche Medienmitteilung vielleicht suggerieren könnte.