Also eigentlich gibt es nur noch eine weitere Möglichkeit des Irrtums.
Wenn der BEP (Glasfaserhausanschluss) noch nicht besteht, dann Anmeldung via EWZ für einen neuen Hausanschluss. Das habe ich jetzt so angenommen.
Wenn der BEP Hausanschluss besteht, aber noch keine OTO Dose installiert ist, Anmeldung eines neuen Abos beim Provider, löst im Prozess idR. dann eine Installation der OTO Dose aus. Im Bestellprozess der Swisscom für ein Business Internet S ist das aber alles eigentlich selbsterklärend. Am einfachsten vorher also mal einfach eine Bestellung durchspielen und noch nicht abschliessen. Das Gebäude wird erkannt, es wird gefragt ob eine OTO Dose vorhanden ist und nach der Nummer gefragt. Man kann auch angeben das man die OTO nicht finden oder noch keine vorhanden ist. Das löst dann eigentlich die richtigen Prozesse aus.
Aber wie gesagt, wenn gar kein BEP vorhanden ist, muss man diesen natürlich zuerst mal bestellen.