@"x"#p6675
12 Haftung von SwisscomAllgemeine HaftungsbestimmungBei Vertragsverletzungen haftet Swisscom für den nachgewiesenen Schaden,sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung für Schädeninfolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Swisscom ersetzt jedochSach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis zum Gegenwert der währenddes letzten Vertragsjahres bezogenen Leistungen, höchstens aber 50‘000CHF.Die Haftung von Swisscom für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste,Schäden infolge Downloads ist - soweit gesetzlich zulässig - in jedemFall ausgeschlossen. Sie haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidrigerNutzung ihrer Dienstleistungen.Höhere GewaltSwisscom haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höhererGewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglichist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall und Auftretenschädlicher Software (z.B. Virenbefall).Bezug von Waren oder Dienstleistungen DritterBenutzt der Kunde seine Anschlüsse zum Bezug von Waren oder DienstleistungenDritter, ist Swisscom – soweit nicht ausdrücklich Anderes vereinbart– nicht Vertragspartnerin. Swisscom übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistungfür derartig bestellte oder bezogene Dienstleistungen oder Waren,auch dann nicht, wenn sie das Inkasso von Drittforderungen durchführt
Beweis deinen Schaden zuerst einmal rechtskräftig.
Aber im Grunde genommen, vergiss es.
Zum Glück bin ich nicht Kundenberater und muss mir das ganze gejammer anhören.
Die Swisscom sollte als Kunden Give away Taschentücher einführen.😞