@DomiP
Du schreibst, dass der Gewinn des Unternehmens sich um ein vielfaches verkleinern würde, wenn jeder mit einer solchen Begründung käme. Das liesst sich sehr sarkastisch. Denn in meinem Fall ist es so, dass der Gewinn des Unternehmens erhalten bliebe, obwohl sie Ihre Dienstleistung an mich um 90% kürzt, weil sie technisch nicht anders in der Lage sind. Das scheint für dich in Ordnung und fair zu sein...?
Zudem ist meine "Begründung" weit weg von irgendwelchen Standards, sondern definitiv eine Einzelfallbetrachtung wert:
1. Normalerweise hat man beim Wohnungswechsel ebenfalls eine Kündigungsfrist einzuhalten, meistens um die 3 Monate (bei uns eigentlich sogar 4 Monate). Also genügend Zeit, ein Swisscom-Abo zu kündigen, UND (!) während der laufenden Kündigunszeit auch weiterhin zu nutzen (es bleibt alles gleich: gleicher Entgelt für gleiche Leistung). Wie oft kommt es vor, dass zwei unabhängige Hauseigentümer nicht an deren Kündigungsfristen aus dem Mietvertrag festhalten, sodass zwei unabhängige Mietparteien innerhalb von 3 Wochen zügeln können?
2. Ich hätte den Vertrag sehr gerne zum neuen Wohnort mitgenommen. Aber dort kann die Swisscom nicht die gleiche Leistung erbringen, sondern nur noch 1/10 davon. Ausserdem: ich müsste die Abo-Gebühren für die 200 Mbit/s-Leistung bezahlen, und würde aber trotzdem nur die Hälfte bekommen (100 Mbit/s). Denn die Swisscom bietet gar kein 100 Mbit/s-Abo an (das ist die maximale Geschwindigkeit, die am neuen Wohnort erreicht werden kann).
3. Der Nachmieter ist die nächsten 2 Monate in seiner Freiheit einen Dienstleister auszuwählen blockiert, oder müsste gezwungen werden, den jetzigen Vertrag zu übernehmen.
Ich denke nicht, dass man hier auf Grund all dieser Umstände, von einem Regelfall sprechen kann ("...würde man jedem mit einer solchen Begründung...."), sondern dass hier besondere Umstände vorliegen. Hier könnte die Swisscom schon alleine aus Kundenorientiertheit - sowie gesunden Menschenverstand - durchaus eine Einzelfall-Betrachtung vornehmen.
Und wegen der Übernahme seitens neuen Mieter: es handelt sich beim bestehenden Vertrag nicht gerade um das Günstigste der Schweiz, sondern es werden hierfür CHF 135 pro Monat fällig. Nicht jeder Mieter ist bereit, einen solchen Vertrag zu übernehmen, bzw. benötigt bei weitem die Gbit-Leistung überhaupt nicht, und ist schon deswegen nicht dazu bereit, dafür auch noch zu bezahlen.