Ja, kannst du problemlos - unter Einhaltung der damals abgeschlossenen Mindestvertragsdauer (12 od. 24Monate)
Bei Bezahlung einer "Strafgebühr" kannst du auch früher wechseln. Afaik ist die Strafgebühr so hoch, wie wenn du die Mindestbezugsdauer des aktuellen Abos einfach ablaufen lässt...
POGO 1104