Stephan_76 Alles geregelt jetzt nach 2.5 std Chat und 2 mal Kdg Abteilun und 1 mal Online Shop ABteilung. Der Im Online Shop hat es dann kapiert. Meine Zusammenfassung : Fakt:
Irreführende oder absichtlich täuschende Links (sogenannte “Dark Patterns”) und Links, die den Nutzer auf eine falsche Website umleiten, sind in der Schweiz gesetzlich verboten. Sie verstossen primär gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), welches Konsumenten vor Täuschung schützt
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Nach Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG handelt unlauter, wer unrichtige oder irreführende Angaben über sich, sein Unternehmen oder seine Leistungen macht. Das schliesst irreführende Links auf Websites, die den Konsumenten in die Irre führen, explizit mit ein

In meine Konto ( Eingeloggt habe ich diesen Link) Dort habe ich gestern drauf gedrückt um von dieser Promotion zu profterien. HAb mich dann durchgeklickt bis ich das ABo hate Netflic Standard.
Danach Musste ich Festellechen das mir 21.37 Chf für ein Monat Netflix berechnet worden sind.
Habe dann das im Swisscom Chat beastandet und eine Dame sagte das Systebn wohl die 3 Gratis nicht angenommen und Sie würde das abo KDG aber ich müsste diesen 1 Monat selber zahlen. Sie könnte die 3 Monate Gratis dann freischalten oder ich kann es nochmal machen. ( ich persönlich hatte da schon die Schnauze voll und lehnte ab und willte nur mein Geld zurück. Das wurde abgelehnt weil ich es selber AKtiviert habe. Ich war nicht einverstanden und diskutierte viel und Irgenwann war dann jemand ander im chat der mir Erklärte das ich erst bis Februa 26 Netflix Gratis hatte und das es mir nicht zusteht. Ich sagte dann im ganzen Bestellvorgan für die 3 Gratis Monate wurde ich nicht 1 mal Infomiert das ich kein Anrecht habe. Auch in der Bestellbestätigung steht nichts davon, und das selbst Ihre Kollegin mir das 3 Monatige Gratis Netflix angeboten hat. Als Beweis dient der Chat. Der Kollge sagte dan oh ja stimmt die KOllegin hat da wogl ein Fehler gemchaht, und das Sie auch nur ein Mensch itst und Fehler macht. Ich sagte super das Interresiert mich nicht weil ich nichts Falsch gemacht habe. Der Kollege versuchtemich dann unter Druck zu setzten in dem er mir sagte was ich alles schon von Swisscom bekomme habe und es kein Erstattung gibt. Ich kann ja gerne eine ANderen ANbieter zu wahlr nehmen wen ich hier nicht zufrieden bin . Das war Gestern. Ich habe heute KDG Abteilung angerufen das erste war ein Supporter Polen der mich nicht verstanden hat- Ich wollte da er mich mit jemand verindet der Deutsch versteht aber er sagte das kann er nicht ich muss nochmal anrufen. Habe ich dann gemacht. Dann ne DAme KDG ABteilung die wohl nich tversteht das Ihre Aufgabe ist Kunden bei der Swisscom zu halten , aber wohl nach Ihrer eigenen Aussage Ihre Persönnliche gedanken zu dem Thema hat nachdem ich Ihr gesagt habe das Sie Ihre Arbeit nicht richtig macht nachdem Sie mir 10 CHf Enschädigung geboten hat. Hier geht es nich tmehr umds Geld sonder ums Prinzip. Habe dann alles gekümdigt bei Swisscom was der Dame absolut egal war ( Was ic hfür eine Unverschämtheit halte). Aber die 10 CHf habe ich genommen und die Dame gebeten mich mit der Online Shop abteilung zu Verbinden. Support Aus Bern ; Männlich. Er hat sich mein anliegen angehört und selber gesagt es nicht kommunizert wird mit diesem link und das er sich für die vorighen 4 Kollegen endschuldigt. Allein sei nVerständniss hat mich dann dazu gebracht mein KDG zu Annulieren. Und habe noch ne Gutschrift für 2 Filem bekommen 15 CHf… Jetzt zur Thematik des LIINKS NETFLIX. Ich bin Prgrammierer , Developper und es ist Kriminell was Swisscom da macht und werde es auch weiterleiten an die Gestliche BEhörde hier inder Schweiz:
Die rechtliche Lage in der Schweiz
Fehlende Transparenz (UWG): Nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) müssen Online-Bestellprozesse klar und transparent sein. Wenn ein Button oder Link mit “3 Monate gratis” wirbt, darf dahinter keine direkte Kostenfalle ohne expliziten Hinweis (“Achtung: Für Sie kostenpflichtig”) lauern.
Irrtum beim Vertragsschluss: Sie haben den Link in der Annahme geklickt, ein Gratis-Angebot zu nutzen. Es liegt ein sogenannter wesentlicher Erklärungsirrtum vor (Art. 24 Obligationenrecht). Ein Vertrag, der nur durch Täuschung oder Irrtum zustande kam, ist für Sie nicht bindend.
Das bewist auch wieder die Qualitative schelchte Arbeit bei der Herstellung der Logik von Swisscom in der Webseite . Programmier wissen wie leicht es ist solche Probleme zu umgehen wenn man will. Eine Logik Fragt im code : hat der Kundee XXX die letzen 6 Monate Gratis Swisscom gehabt ? Wenn JA = Link nicht Anzeigen - Wenn nicht gehabt link anzeigen. If else nennt man das. Aber mein Neffe mit 12 kennt sich wohl besser aus wie die Hochqualfizerten IT Spezialisten der Swisscom. Das heist nicht alle sind unfähig aber es Zeigt das Swiscom mächtig grosse Probleme hat. …. Es ist alles meien PersönlicheMeinung ausser die Gesetzelage die für sich spricht. Danke an diesen eine Mitarbeiter der in der LAge war die Situation richtig zu ANalysren und zu verstehen. Der Rest sollte sich schämen und Swisscom auch. UND sorry für die Rechtsschreibfehler. Habe ADHS bin Authist und es fällt mir nich immer leicht auf der Tastur zu schreiben. ( Auch für die ,die meine REchtschreibung Kritisierthaben in der Verganheit hier in der Comminity wissen jetz tbescheid.