Fregreicka30 ich werde nun nach Jahrzehntelangem Abo bei Swisscom einen anderen Anbieter suchen, so geht das nicht mehr. Solch ein arrogantes Verhalten muss ich nicht mehr haben
Nun allerdings auch andere Anbieter mahnen kostenpflichtig. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei Swisscom wohl bereits um die 2. Mahnung. Die 1. Mahnung ist bei Swisscom nicht kostenpflichtig.
Empfehle Dir, such auf auf der Swisscom-Website nach jenem LSV-Formular. Hierzu wäre jenes PDF-Dokument runterzuladen, auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben via Snail-Mail (Briefpost) an die Bank zu schicken. Somit geht bei einem Krankenhausaufenthalt keine Bezahlung der Rechnung vergessen.
Wenn Du willst, kannst via Online-Banking jenes eBill einrichten. Jedoch erfordert dies jeweils das Einloggen ins Online-Banking und dort die Freigabe der eBill-Rechnungen. Das könntest Du mittels eBill-Dauerfreigabe automatisieren.
Allerdings wird LSV per 30.09.2028 abgeschafft und durch eBill Direct Debit ersetzt. Im Gegensatz zu LSV läuft es dann vollelektronisch alles via Online-Banking ab.
Beispielsweise die Stornierung einer LSV: PDF-Dokument aus Online-Banking runterladen, ausdrucken, unterschreiben und via Snail-Mail an die Bank schicken.
Im Gegensatz dazu die Stornierung einer Belastung durch eBill Direct Debit: Kann vollelektronisch via Online-Banking erledigt werden.
Eine nachträgliche Stornierung einer Belastung durch eBill Dauerfreigabe ist nicht vorgesehen.
Glotzologe