Papaye Wenn ein Unternehmen seinen Vertrag ändert, wird jeder Kunde informiert und im Gegenzug muss das Unternehmen seine Mautkunden entsprechend informieren.
Ja da stimme ich dir absolut zu. Nun geht es aber hier nicht um eine direkte Vertragsänderung oder Änderungen von AGB's usw...
Die AGB's von Swisscom im Bereich TV kann jeder Kunde auch online nachlesen. Ich zitiere: «Swisscom behält sich vor, die empfangbaren Programme jederzeit zu ändern. Der Wegfall einzelner Programme berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung von Swisscom blue TV oder Optionen.» Ich kann nachvollziehen, dass es ärgerlich ist wenn Sender wegfallen. Es dürfte aber auch klar sein, dass sowas immer mal wieder passiert. Es werden nicht nur dauernd neue Sender aufgeschaltet. Wenn der Kunde mit dem Angebot nicht zufrieden ist, kann er/sie problemlos auf ein günstigeres TV-Abo wechseln oder auch gleich ganz kündigen, sofern die Mindestvertragsdauer eingehalten wird. Die Entscheidung liegt beim Kunden.
Abgesehen davon, Swisscom wird ganz sicher nicht im Detail begründen, warum man diesen Sender entfernt. Das habe ich auch bei anderen Anbietern im Bereich TV nur selten gesehen. Natürlich wäre eine Begründung immer schön, kann ich aber nicht dauernd und überall erwarten, schon gar nicht bei Wegfall eines TV-Senders. Wenn das halbe Angebot gestrichen würde, ist das was anderes.
Oft handelt es sich hier um Verträge die man macht, die schlussendlich aber einfach nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Wahrscheinlich ist man sich einfach nicht einig geworden, deshalb wird man diesen Sender nicht mehr bei Swisscom ausstrahlen, zumindest meine Vermutung.