bruno
Wenn der Papierkorb geleert wird, ist der Inhalt der Mails auch für die Swisscom weg.
Anders verhält es sich mit den Mail-Randdaten, denn nach dem gültigen Büpf (Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) ist jeder Schweizer Provider gesetzlich verpflichtet jegliche Verbindungsdaten seiner Kunden (also auch alle Mailkontakte mit Absender und Empfänger und noch einigen anderen Attributen, nicht aber den Mail-Inhalt) im Sinne der Vorratsdatenspeicherung für mindestens 6 Monate aufzubewahren.
Die Tatsache, dass ein bestimmter Mailkontakt stattgefunden hat, zwischen wem genau, zu welchem Zeitpunkt und zwischen welchen IP-Adressen, lässt sich also auch durch einen Löschung des betreffenden Mails für mindestens 6 weitere Monate nicht mehr beseitigen.
Zu den Auswirkungen und der Anwendung des Büpf gibt es auch einen jährlichen Bericht der Behörden der die Hintergründe recht gut erklärt:
https://www.li.admin.ch/sites/default/files/2024-04/jahresbericht2023_de.pdf
Zwar wurde vor der Einführung des aktuellen Büpf im Parlament politisch hauptsächlich mit dem Nutzen in der Terrorismusbekämpfung argumentiert, was aber soweit bis jetzt bekannt ist noch gar nie eingetreten ist.
Wo die Vorratsdatenspeicherung als vorsorgliche Überwachung aller in den letzten Jahren aber durchaus zum Zug gekommen ist, sind andere Gesetzesverstösse.
Ob der aktuelle Nutzen des Büpf die flächendeckende Überwachung aller, und dies auch noch auf Vorrat, in einer Interessensabwägung zwischen Staat und Einwohnern aber tatsächlich auch rechtfertigt, darüber gehen die einzelnen Meinungen politisch nach wie vor weiterhin stark auseinander.