Der verlinkte Musterbrief zur Kündigung eines Kabelanschlusses bezieht sich auf Liegenschaftseigentümer.
Handelt es sich aber um eine Mietwohnung, und den Einbezug in eine Nebenkostenabrechnung muss der Kabel-Anschluss via die Verwaltung innerhalb des bestehenden Sammelvertrages des Eigentümers gekündigt werden.
Im Regelfall reicht dann eine kurze formfreie Mitteilung an den Liegenschaftsverwalter (z. B. per Mail), dass man den Kabel-TV-Anschluss nicht benutzen will, und der entsprechende Betrag aus der Nebenkostenabrechung entfernt werden soll und man dafür um eine kurze Bestätigung bittet.
Anschliessend kann es dann sein, dass jemand vorbei kommt um mit einem Kleber die Dose zu plompieren, häufig passiert dies aber auch nicht mehr, da es sich für den Kabel-TV-Anbieter eigentlich nicht mehr lohnt extra noch vorbeizukommen.
Für den Mieter wichtig ist einfach, dass sich die Nebenkostenabrechung um die Kabel-TV-Gebühr vermindert.