@Stausuwom49
Swisscom ist doch verpflichtet in der ganzen Schweiz einen Festnetz sowie Internetanschluss zur Verfügung zu stellen, egal wo wohnhaft.
Ist natürlich eine blöde Situation, aber im Prinzip handelt es sich trotzdem um eine vorzeitige Kündigung deines Abos, das eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten hat. Es steht auch deutlich geschrieben: Kommt der Vertrag mit dem Kunden nicht zu stande oder kündigt er vorzeitig und der Kunde hat das Gerät, in diesem Fall die Playstation, bereits erhalten, wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Vielleicht rufst du nochmals an und schilderst das alles, aber grosse Hoffungen würde ich mir nicht machen. Eine Rückgabe eines bereits vor 7 Monaten erhaltenen Geräts ist natürlich völlig ausgeschlossen. Das dürfte ja wohl klar sein.