@Sefeumeiss26
Es ist schon ein wenig seltsam wenn die Swisscom Dich nicht als Vertreterin der ehelichen Gemeinschaft akzeptieren will, denn auf der Grundlage des Obligationenrechts gilt gesetzlich:
Vertretung der ehelichen Gemeinschaft:
Für die laufenden Bedürfnisse ist jeder Ehegatte befugt, die eheliche Gemeinschaft zu vertreten. Dafür müssen kumulativ drei Voraussetzungen gegeben sein:
1. Die Ehe muss bestehen (eine gegenseitige Vertretung von Brautleuten ist nur im Rahmen der "normalen" Vertretung nach OR 32 ff. möglich, ebenso nach der Scheidung).
2. Die Ehegatten leben zusammen. Die Vertretungsbefugnis besteht weiter, wenn die Ehegatten nur vorübergehend (aus beruflichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen) räumlich getrennt sind. Sie fällt aber dahin, wenn sich die Ehegatten trennen.
3. Das in Frage stehende Rechtsgeschäft muss die eheliche Gemeinschaft (bzw. die eheliche Wohngemeinschaft) betreffen.
Obwohl Du also durchaus berechtigt wärst selbst über den Heim-Internet/TV-Vertrag zu verfügen, hat Dir allerdings die Swisscom mit ihrer Verweigerung Deiner Berechtigung gleichzeitig einen enorm guten Vorschlag für Dein eigentliches Ziel, nämlich die Kosteneinsparung geliefert.
Eigentlich ist es jetzt ganz einfach:
- Dein Mann kündigt auf den nächstmöglichen Termin einfach mal den bestehenden Swisscom-Vertrag und wartet ab
- nach einiger Zeit wird sich dann von sich aus die Storno-Abteilung der Swisscom mit dem Versuch der Weiterführung des bestehenden Vertrages bei Euch melden. Bei diesem Anruf einigt Ihr euch entweder zur Weiterführung des Vertrages zu "Neukunden-Konditionen", oder schliesst zeitlich unterbruchsfrei einen neuen Vertrag auf den Namen der Ehefrau ab.
Eine allfällige Festnetznummer kann ebenfalls übertragen werden.
Da ihr nach der Kündigung sowieso mal abwarten müsst, könnt ihr in Zwischenzeit auch mal noch die Angebote von anderen Anbietern prüfen, denn so zwischen CHF 54 - 77 pro Monat gibt es einiges an attraktiven Alternativen im Markt.
Bei der Prüfung von Alternativen sollte man allerdings die Details immer genau anschauen um damit auch sicher zu gehen, dass man nicht "aus Versehen" beim Anbieterwechsel langjährig liebgewonnene Leistungseigenschaften des blue-Produktes unbeabsichtigt verliert.