Bei mir war es so:
Im Keller vom MFH ist der Glasfasersplitter installiert worden. Die Wohnungen werden nur bei Bedarf erschlossen.
Der Endkunde selbst löst im MySwisscom/Kundencenter einen Technologiewechsel von Kupfer auf Glasfaser aus.
Damit kommt der Prozess ins rollen....
Nach einigen Tagen meldet sich ein Vertragselektriker zwecks Terminvereinbarung zur Montage der OTO Dose.
Dann wird die OTO Dose in der Wohnung installiert und aufgeschaltet. Dies alles ohne Kostenfolge für den Endkunden/Liegenschaftsbesitzer.
Das war aber noch vor der WEKO Verfügung so. Da ja in der Zwischenzeit sich vieles geändert hat, weiss ich nicht, ob dieser Prozess immer noch gültig ist.