Zudem kurz als Info:
Meistens verbuchen Banken Zahlungen erst am Folgetag. Heisst im Klartext, dass der Betrag erst gestern auf das Konto von Swisscom hätte kommen können. Insofern macht es aufgrund der Feiertage (der Montag war ein Bankfeiertag!) Sinn, dass die Verbuchung seitens Swisscom erst im Verlaufe des heutigen Tages bzw. Morgen abgeschlossen sein kann.
Rechtlich gesehen gilt grundsätzlich aber (soweit ich mich besinne) die Zahlungsquittung deiner Bank, welche Du im E-Banking erhälst. Im Streitfall kannst Du diese Vorlegen, es sei denn, die Zahlung wurde nicht ausgeführt 😉
Mein Tipp: Wenn Du e-Bill nutzt, gib die Zahlung immer direkt so frei, wie es Dir e-Bill empfiehlt, alternativ kannst Du auch eine Dauerfreigabe einrichten.