@RaphaelG
Merci für die Rückmeldung, damit bist Du aber der eigentlichen Frage elegant ausgewichen.
Nochmals zur Klarstellung, damit ich es wirklich richtig verstehe:
Heisst das, dass bestehende Abos wie z.B. blue TV L die Replay Funktion im selben Umfang wie bisher ohne Aufpreis beibehalten können, also ohne Zwangswerbung?
Falls nein, ist es wie erwähnt ein Preisaufschlag für dieselbe Funktionalität wie bisher. Dann möchte ich wissen, ob es ein
Sonderkündigungsrecht gibt, da es sich um eine einseitige Vertragsänderung handelt (in meinem Beispiel bin ich noch innerhalb der Mindestvertragsdauer, darum schaue ich hier etwas genauer hin).