da geht es nur um die Registrierung - und in deinem Fall vielleicht umständlich, aber in vielen Fällen macht es Sinn. Man muss bei so einer Überschreibung ein neues Swisscom-Login haben und dies wird dadurch erzwungen. Man kennt ja die Situation nicht vor Ort, aber früher wurde da nix gemacht und dann konnte man ein evtl. neues Passwort oder den Aktivierungscode nur dem Inhaber senden, der vor paar Jahren das ganze übergeben hat und nicht mehr erreichbar ist. Da hatte man plötzlich Probleme an die Daten zu kommen, obwohl man seit Jahren Inhaber ist.
Hinzu kommt, dass der Vorgänger (und da gibt es einige Fälle) dann trotzdem Zugriff auf Mails usw hatte, weil dieser im Besitze des Passworts war.
Was leider immer wieder lasch behandelt wird, ist, den Kunden bei einer Übernahme auf diesen Aspekt hinzuweisen, damit dieser am Tag der Übernahme weiss, was los ist. Stand nichts in einem Schreiben diesbezüglich?
Was mich wundert, ist, dass die Wlan-Daten sich verändert haben. Eigentlich sollte man nur eine neue Registrierung machen müssen, was die Datenschutz-Sachen betrifft. Hast eine neue SSID (Funknetz) bekommen und auch einen neuen Wlan-Key??
Und bei dir haben sich die Vertragsinhaber-Verhältnisse geändert. Wenn es nur um die RG-Adresse ginge, wäre dies selbständig übers Kundencenter anpassbar gewesen und hätte eine Minute gebraucht.