Seit dem 01.08.1999 (mit einer Übergsngsfrist bis 31.07.2001) MÜSSEN in der Schweiz alle neu erstellten Lifte mit einem "in beide Richtungen funktionierenden Kommuikationssysten das eine ständige Verbindung zueinem rasch eisetzbaren Notdienst ermöglicht" aufgerüstet sein. Anlagen die vor diesem Datum ersellt wurden müssen nicht zwingend umgerüstet werden.
Somit wird die Lösung mit "Handy in den Lift mitnehmen" nicht gesetzeskonform sein und daer vom Lifthersteller abgelehnt weden.
Wie weit Bundesbern und die Swisscom auseinanderliegen zeigt folgender Satz: "Angesichts der Gefahren für die in Aufzügen eingeschlossenen Personen und der Tatsache, dass die moderne Technik Lösungen ohne wiederkehrende Betriebskosten ermöglicht, erachtet der Bundesrat die Sicherheitsanforderung einer Notrufeinrichtung für neue Aufzüge als verhältnismässig"
Also liebe Swisscom, Ihr wisst was zu tun ist: Entweder eine Lösung mit AllIP finden oder eine Mobbilfunklösung ohne wiederkehrende Betriebskosten!
Ich bin gespannt auf Eure Lösung!
Übrigens: "Abschieben an die Lifthersteller" ist keine Lösung!