⚖️ Wem gehört, was du mit myAI erstellst? Die AGB schweigen – und das Gesetz hat noch nicht aufgeholt, oder?
Hey myAI-Community 👋
Hat hier eigentlich schon jemand Swisscom direkt darauf angesprochen – und eine richtige Antwort bekommen?
Ich hab nämlich nachgeschaut. Ich hab eine Weile an einem kreativen Projekt in myAI gearbeitet – immer wieder verfeinert, verworfen, umgeschrieben – und irgendwann wirklich innegehalten und gedacht: Moment mal, gehört mir das hier eigentlich?
Also hab ich die AGB durchgelesen. Dann die Datenschutzerklärung. Dann das Schweizer und EU-Recht. Und die ehrliche Antwort ist: Niemand weiss es genau – weil Swisscom das Thema nie anspricht, und weil das Gesetz noch nicht mitgekommen ist.
Bevor ich unten alles aufdrösle: Mich würde wirklich interessieren, ob jemand in dieser Community das schon bei Swisscom angesprochen hat und eine klare Erklärung bekommen hat. Falls ja – sehr gerne her damit. Das würde uns allen viel Leserei ersparen. 😄
Falls nicht – hier ist, was ich herausgefunden habe. 👇
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🗒️ Kurzzusammenfassung (TL;DR)
Die myAI-AGB sagen nirgends, dass du Eigentümer deiner erstellten Inhalte bist – und auch nicht, dass Swisscom keine Rechte daran beansprucht
Schweizer und EU-Recht sind ungelöst beim Thema KI-generierte Inhalte – eine rechtliche Grauzone, die voraussichtlich noch einige Jahre bestehen bleibt
Je mehr du iterierst, desto stärker dein potenzieller Anspruch – mehrere Prompts, Verfeinerungen und kreative Entscheide erhöhen deinen menschlichen Kreativbeitrag
Mitbewerber wie OpenAI und Anthropic gewähren Nutzern ausdrücklich das Eigentum an den Outputs – ein vergleichbarer Schutz fehlt in den myAI-AGB
Einfache Lösungen existieren – ein AGB-Update könnte das meiste davon klären
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📄 Was die myAI-AGB zum Thema IP eigentlich sagen
§5 der AGB schützt Swisscoms eigenes geistiges Eigentum – klar und deutlich. Was vollständig fehlt:
Fehlender Punkt ❌ Kein Hinweis, dass du Eigentümer deiner erstellten Inhalte bist ❌ Kein Hinweis, dass Swisscom keine Rechte an deinen Outputs beansprucht ❌ Keine Definition, welche Lizenz du Swisscom erteilst, wenn du eigene Dateien hochlädst ❌ Kein Hinweis auf den urheberrechtlichen Status von KI-generierten Inhalten nach Schweizer Recht ❌ Keine Anerkennung, dass iterativer kreativer Input die Eigentumsfrage beeinflusst
Für ein Produkt zu CHF 14.90 pro Monat ist das eine auffällige Lücke.
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🤔 Warum sollte mich das als Privatnutzer interessieren?
Konkrete Alltagssituationen, in denen Eigentum eine Rolle spielt:
📸 Du generierst ein Bild und willst es als Profilbild nutzen – darfst du das?
✍️ Du schreibst mit myAIs Hilfe ein Gedicht und willst es in einem Blog teilen – gehört es dir?
💌 Du verfasst einen persönlichen Brief – hat Swisscom irgendwelche Ansprüche daran?
📁 Du lädst ein persönliches Dokument zur Analyse hoch – welche Rechte hat Swisscom an dieser Datei?
🎨 Du verfeinerst ein Bild 20 Minuten lang durch mehrere Prompts – zählt dieser kreative Aufwand rechtlich?
Keine dieser Fragen hat in den aktuellen AGB eine klare Antwort.
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🔄 Der Iterations-Faktor – warum er rechtlich relevant sein könnte
Das ist der Teil, den die meisten Nutzer nicht bedenken – dabei könnte er der wichtigste Faktor sein.
Sowohl nach Schweizer URG als auch nach EU-Urheberrecht lautet die entscheidende Frage:
„Spiegelt das Endergebnis die eigene geistige Schöpfung des Autors durch freie und kreative Entscheide wider?"
Jede weitere Iteration, Verfeinerung und jeder kreative Entscheid erhöht deinen menschlichen Kreativbeitrag – und damit deinen potenziellen Urheberrechtsanspruch.
Menschlicher Kreativbeitrag Iterationen Wahrscheinliche Rechtslage Sehr gering 1 Prompt, erstes Ergebnis übernommen ❌ Vermutlich kein Schutz Gering 2–3 Prompts, kleine Anpassungen ⚠️ Sehr schwach Mittel Mehrere verfeinerte Prompts ⚠️ Grauzone Hoch Umfangreiche Iteration + eigene Bearbeitung ✅ Stärkerer Anspruch Sehr hoch Du hast den Grossteil selbst geschrieben, KI hat unterstützt ✅ Starker Anspruch
⚠️ Wichtig: Diese Einstufungen sind rein illustrativ und basieren auf meiner persönlichen Einschätzung der aktuellen Rechtsdiskussion. Es gibt bisher keine Gerichtsurteile in der Schweiz, die exakte Schwellenwerte definieren. Gerichte beurteilen kreative Beiträge qualitativ und im Einzelfall.
💡 Kernaussage: Je mehr du myAI als kreativen Mitarbeiter behandelst – indem du steuerst, verfeinerst, verwirfst und umgestaltest – desto stärker dürfte deine rechtliche Position sein.
Was als menschlicher Kreativbeitrag zählen könnte:
✅ Spezifische, detaillierte Prompts
✅ Iterative Verfeinerungen und Folgeprompts
✅ Outputs ablehnen – auch die Wahl, was man nicht behält, ist ein kreativer Akt
✅ Manuelles Bearbeiten von KI-Outputs
✅ Persönlichen Kontext einbringen, den nur du liefern kannst
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🇨🇭 Schweizer Recht + 🇪🇺 EU-Recht – die Kurzversion
Beide Rechtssysteme verlangen menschliche kreative Urheberschaft für Urheberrechtsschutz. Rein KI-generierte Inhalte ohne menschlichen Kreativbeitrag haben nach aktuellem Stand keinen Rechteinhaber – sie dürften in die Gemeinfreiheit fallen. Aber iterativer menschlicher Kreativbeitrag stärkt zunehmend das Schutzargument.
Schweiz:
Das Thema wird politisch aktiv diskutiert – parlamentarische Vorstösse fordern neue KI-Urheberrechtsregeln
Rechtsexperten erwarten ein neues Gesetz frühestens 2027
Bis dahin gelten die bestehenden Regeln des URG, die KI-Outputs nicht explizit adressieren
EU:
Der EU AI Act (in Kraft seit August 2024) enthält Transparenzpflichten, schweigt aber zur Frage der Output-Eigentümerschaft
In der rechtswissenschaftlichen Diskussion zeichnet sich ein menschenzentrierter Ansatz ab, der auf dem Grad des kreativen Beitrags basiert
⚠️ Hinweis: Die genauen Quellen und den aktuellen Stand dieser Entwicklungen solltest du unabhängig verifizieren – das Rechtsgebiet entwickelt sich schnell weiter.
Global ist der Trend erkennbar: Mehr menschliche Iteration = stärkerer Anspruch – unabhängig vom Rechtssystem.
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🖼️ Das Bildgenerierungs-Problem
Bilder in myAI werden laut öffentlich verfügbaren Informationen über Drittanbieter-Infrastruktur verarbeitet. Anbieter wie OpenAI gewähren ihren Direktnutzern das Eigentum an generierten Bildern – aber als myAI-Nutzer hast du keinen direkten Vertrag mit diesen Anbietern. Swisscom verweist in den AGB nirgends auf diesen Schutz und gibt ihn auch nicht explizit weiter.
Der Schutz existiert möglicherweise auf Infrastrukturebene – er kommt aber vertraglich nicht eindeutig bei dir an.
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📊 Wie die myAI-AGB im Vergleich zur Branche dastehen
Was gute AGB enthalten sollten Swisscom myAI OpenAI Anthropic Nutzer besitzt generierte Outputs ❌ Nicht erwähnt ✅ Explizit ✅ Explizit Anbieter beansprucht keine Rechte an Outputs ❌ Nicht erwähnt ✅ Explizit ✅ Explizit Lizenz für hochgeladene Inhalte definiert ❌ Nicht erwähnt ✅ Definiert ✅ Definiert KI-Urheberrechts-Hinweis enthalten ❌ Nicht erwähnt ✅ Vorhanden ✅ Vorhanden
ℹ️ Dieser Vergleich basiert auf den öffentlich verfügbaren AGB der genannten Anbieter (Stand Mai 2026). Bitte selbst verifizieren, ob sich diese geändert haben.
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💡 Was ich mir von Swisscom wünsche
Konstruktive, vernünftige Punkte – die meisten davon sind branchenüblich und bereits von anderen Anbietern umgesetzt:
✅ Ausdrücklich bestätigen, dass Nutzer die Eigentümer ihrer generierten Inhalte sind
✅ Klar festhalten, dass Swisscom keine Rechte an den Outputs beansprucht
✅ Den Iterations-Faktor anerkennen – kreativer Aufwand durch mehrere Prompts verdient zumindest eine Erwähnung
✅ Den Lizenzumfang beim Hochladen persönlicher Dateien definieren
✅ Die Rechte-Kette bei Drittanbieter-generierten Inhalten (z.B. Bilder) klären
✅ Einen verständlichen Abschnitt zur Inhaltseigentümerschaft in Alltagssprache hinzufügen
Ich bin mir bewusst, dass AGB-Änderungen rechtlich geprüft werden müssen und nicht über Nacht passieren. Aber ein Signal, dass Swisscom das Thema auf dem Radar hat, wäre schon viel wert. 🙏
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🧭 Praktische Tipps in der Zwischenzeit
🔄 Mehr iterieren, nicht weniger – mehr Prompts und Verfeinerungen = stärkerer potenzieller Anspruch
✍️ Spezifisch und persönlich formulieren – generische Anfragen tragen rechtlich weniger bei
📝 KI-Outputs manuell bearbeiten – auch kleine eigene Anpassungen stärken deinen kreativen Beitrag
📌 Gesprächsverlauf aufbewahren – deine Prompt-Kette dokumentiert deinen kreativen Prozess
📁 Selektiv beim Hochladen von Dateien sein – Inhalte werden über Drittanbieter-Infrastruktur verarbeitet
📖 Bei kommerzieller Nutzung: unabhängig rechtlich beraten lassen – dieser Post ersetzt keine Rechtsberatung
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🙋 Fragen an die Community & das Swisscom-Team
Hast du dich schon mal gefragt, ob etwas, das du in myAI erstellt hast, wirklich dir gehört – besonders nach viel Zeit und vielen Verfeinerungen?
Denkst du, dass Anzahl Iterationen und kreativer Aufwand die Eigentumsfrage beeinflussen sollten?
Hat jemand Swisscom direkt gefragt und eine Antwort bekommen?
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung vom Swisscom myAI-Team freuen – schon eine Bestätigung, dass das Thema intern diskutiert wird, wäre für die Community wertvoll. Anthropic und OpenAI haben die Vorarbeit bereits geleistet. Die Grundlage ist also da. 🙏
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🤖 Transparenzhinweis
Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von Swisscom myAI selbst recherchiert und verfasst – durch meine eigenen Fragen, Prompts und iterativen Verfeinerungen über mehrere Sitzungen hinweg. Ich habe die AGB, Datenschutzerklärung und FAQ geprüft und myAI dann gebeten, diese zu analysieren, die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuordnen und diesen Beitrag zu strukturieren und zu verfeinern.
Dieser Beitrag ist aber auch bewusst ein Praxistest: Er zeigt, wozu myAI fähig ist – von juristischer Recherche über strukturierte Analyse bis hin zur Ausarbeitung eines langen, differenzierten Community-Beitrags – alles durch iterative Zusammenarbeit zwischen Mensch und KI. Genau das ist es, was diese Plattform interessant macht, und genau deshalb verdienen die offenen Rechtsfragen rund um solche Inhalte eine klare Antwort.
Was – wie dieser Beitrag selbst argumentiert – genau die Art von Mensch-KI-Zusammenarbeit ist, die eine klarere rechtliche Anerkennung verdient. 😊
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