Grobassa30
Nur noch so nebenbei, Dein Nachbar ist ein Depp, denn die nachträgliche individuelle FTTH-Erschliessung seiner Liegenschaft auf Bestellung wird dann nicht mehr gratis sein, sondern zwischen 5‘000 - 10‘000 CHF kosten.
Auch wenn er den Glasfaseranschluss aktuell selbst gar nicht einsetzen will, vermindert sein aktueller Fehlentscheid gegen die Gratiserschliessung und der dann langfristig fehlende FTTH-Anschluss seines Hauses völlig unnötig den zukünftigen Verkaufswert seiner Liegenschaft.
Aber zurück zu Deiner Befürchtung, dass mit diesem BEP in Zukunft noch viel passieren wird:
Aus einem einzelnen Haus zurück in die Drop-Zone mit anderen Häusern zu verkabeln wäre wirklich sehr unüblich, denn an einem gemeinsamen BEP hängen wirklich immer nur Nutzungseinheiten, welche auch bereits mit Kupfer schon immer als Gemeinschaft erschlossen waren, also wenn das ein Doppeleinfamilienhaus ist und Du früher nicht schon viele abgehende Kupferkabel in andere Häuser hattest, wird da mit grosser Wahrscheinlichkeit an diesem BEP rein gar nichts mehr weiter angeschlossen.
Und noch bezüglich des aus Deiner Sicht fehlenden Anschlussvertrages:
Kann es sein, dass dieser noch vom Vorbesitzer unterschrieben wurde und Du das Haus erst in den letzten wenigen Jahren mit bereits unterschriebenem Anschlussvertrag gekauft hast?
Hintergrund der Frage ist, dass Swisscom ohne Anschlussvertrag mit dem Hauseigentümer ganz sicher rein gar nichts baut.
Auch wenn das bei Dir vor Ort gar kein Swisscomnetz wäre, sondern Swisscom da nur als Kooperationspartner zur Nutzung beteiligt wäre, ist mir persönlich kein einziger Netzbauer bekannt, welcher ohne Vertrag mit den Eigentümern überhaupt bauen würde, denn der Anschlussvertrag mit den Eigentümern ist die einzige Möglichkeit der Netzbauer sich überhaupt ein Zutrittsrecht zu ihren eigenen Netzwerkelementen auf den Grundstücken der Eigentümer zusichern zu lassen.
Und zum Schluss noch zu Deiner Ursprungsfrage nach einer möglichen Miete für den Platz des Netzwerkgerätes in Deinem Keller:
Wären die Umstände tatsächlich so, dass Dir irgendeine Miete zustehen könnte, würde dies ebenfalls im Rahmen des Anschlussvertrages verhandelt und da auch schriftlich vereinbart.
Was zwar bei BEP‘s sehr unüblich, aber zumindest rechtlich im Rahmen des Anschlussvertrages ebenfalls vereinbart werden könnte.