Hallo @gundi Grundsätzlich gilt wie @user109 9 schreibt:
Wenn Du Mieter bist, sagt der Vermieter bzw. die Verwaltung wo die Dose montiert wird. Da gibt es in der Regel keinen Verhandlungsspielraum. Wenn ein Kabelanschluss von UPC, Quickline etc. vorhanden ist, wird die OTO Dose nach meinen Erfahrungen in der nähe der Kabeldose montiert. Weil Verwaltungen und Vermieter sich sagen in der Regel steht da auch der TV. Zu Punkt 1, ich hatte als Mieter jedenfalls keine Kosten.
Alles was nach der OTO Dose kommt bezahlst DU in jedem fall selber. Das heisst Punkt 2, 3 und 4 musst Du bezahlen. Es gibt auch die Möglichkeit, das Glasfasersignal weiter zu ziehen in einen anderen Raum. Das wird je nach dem aber recht teuer. Je nach örtlichen Begebenheiten, wenn zum Beispiel ein Leerrohr vorhanden ist, kann auch einfach ein längeres Glasfaser Anschlusskabel verwendet werden um ins Zimmer zu kommen wo der Router aufgestellt werden soll. Ich habe zum Beispiel ein 10 Meter Kabel zusätzlich bestellt, weil ich die IB 4 nicht umplatzieren wollte. Ich hätte 4 Lan Kabel neu verlegen müssen.
Bist Du Eigentümer, kannst Du gewisse Wünsche sicher vorbringen. Dass zum Beispiel die OTO Dose in Zimmer 2 montiert wird. Je nach Aufwand, kann es aber sein, dass Dir das in Rechnung gestellt wird.