Eisern 75
Ein wenig zukunftsgerichtet könntest Du bei einem „Glasfaserverweigerer“ als Eigentümer auch gleich auf Mobilfunk umsteigen, denn nach Abschaltung des Kupferanschlusses, welcher da in den nächsten vermutlich 1-3 Jahren sowieso offline gehen wird, ist das ja dann neben Satelliten-Internet sowieso Deine letzte verbleibende Anschlussmöglichkeit 🙂
Was einigen Eigentümern einfach immer noch nicht in den Kopf will:
Es braucht zwar ihre Einwilligung für die (meistens sogar völlig kostenfreie) Glasfasererschliessung, aber sie haben keinerlei Anrecht auf die Aufrechterhaltung eines bereits bestehenden Kupferanschlusses, denn die im Fernmeldegesetz bestehende Grundversorgungspflicht ist auch bereits über einen Mobilfunkzugang mit abgedeckt.
Kommt noch hinzu: Verpasst man als Eigentümer die „Regel-Erschliessung“ mit Glasfaser, und entscheidet sich nachträglich dann doch noch für eine Sondererschliessung können dann problemlos eigentlich unnötige Zusatzkosten in der Grössenordnung von 10 kCHF anfallen.
Falls an Deiner neuen Adresse FTTH tatsächlich bereits verfügbar ist, würde ich Dir empfehlen den Eigentümer davon zu überzeugen, dass Du dieses asap auch nutzen kannst, besonders dann wenn für den Eigentümer noch nicht mal Kosten anfallen würden.