user109
Die Aussage, die Geräteeinschränkungen der Swisscom für die Benutzung ihrer gesamten blue TV Plattform (also der ganze alte Zopf von maximal 5 mobilen Geräte und max. 3 Wechsel von mobilen Geräten innerhalb von 3 Monaten) hätte nur im entferntesten etwas zu tun mit den Einschränkungen von TV-Anbietern hört man aus zweiter Hand immer wieder mal.
Leider war sie schon immer und auch weiterhin nichts anderes als kreuzfalsch.
Um dazu nur kurz die auch öffentlich zugänglichen rechtlich organisatorischen Rahmenbedingungen aufzuzeigen:
- Die Swisscom (Schweiz) AG bezieht ihren gesamten kostenpflichtigen Content für ihr ganzes Endkundengeschäft von genau einer Firma, nämlich der blue Entertainment AG, welche über rund 600 Mitarbeiter verfügt und als Käufer und Verkäufer im internationalen Rechte-Geschäft von Medieninhalten tätig ist. Dies nicht nur für die Weiterverbreitung via der blue TV App, den Handel mit den Inhalten von blue Sports, sondern auch für Kinos, andere Medienstreaming-Dienste und weitere Content-Geschäfte des allgemeinen Content-Brokerings.
- die Content-Nutzungs-Verträge der Swisscom (Schweiz) AG haben als exklusiven und direkten Vertragspartner immer nur die blue Entertainment AG, welche selbst eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Swisscom (Schweiz) AG ist. Entsprechende Vollmachten für beide Firmen vorausgesetzt können also die gleichen Swisscom-Manager die Content-Nutzungsverträge der Swisscom (Schweiz) AG gleich für beide Gesellschaften zeitgleich unterschreiben.
Wer jetzt immer noch denkt irgendeinem externen Rechteinhaber eines individuellen Teilcontents, über welchen er irgendwann einen möglicherweise exotischen Nutzungsvertrag mit einer reinen Content-Firma abgeschlossen hat, welche sogar selbst noch über ein Wiederverkaufrecht an Dritte verfügt, und dies würde dann dem Käufer dieses einen Teil-Contents, im konkreten Fall nämlich der Swisscom (Schweiz) AG deren eigene technischen Benutzungsrechte ihrer komplett eigenen Plattform, nämlich blue TV mit allen „Zusätzen“ insgesamt zwingend einschränken können, der irrt ganz einfach.
Fazit: Die Einschränkungen der Nutzung der kompletten blue TV App auf max. 5 mobile Geräten und der Wechsel von max. 3 Geräten innerhalb von 3 Monaten sind nicht „fremdgesteuert“ oder extern erzwungen, sondern eine bewusste Entscheidung des Besitzers der blue TV Plattform, also der Swisscom (Schweiz) AG.
Leider hält sich aber dieser, aus Sicht von uns Kunden, schon lange einfach nur noch abzuschneidende „alte Zopf“ immer noch.
Vielleicht hat man in Zwischenzeit aber auch einfach nur vergessen, wieso man diese im Anbietervergleich sehr schikanöse Gerätewechselregelung überhaupt jemals eingeführt hat, oder es müssen innerhalb der Swisscom zuerst noch 1-2 entscheidende „Betonköpfe“ in den Ruhestand wechseln, bevor man zu einer branchenüblichen Nutzungregelung von einer bestimmten Anzahl paralleler Streams ohne Gerätewechselregelung übergehen kann.
PS: Übrigens haben alle TV-Kanalanbieter, wie z. B. auch das hauptächlich Serafe-Gebühren-finanzierte SRF sowieso keinerlei Interesse an Benutzer-orientierten Geräteeinschränkungen der einzelnen Programmverbreiter, den für die TV-Kanäle selbst ist die maximale Reichweite ihrer Programme das allerwichtigste, da davon auch die Werbeeinnahmen abhängen.
Mit zu einengenden und eigentlich nicht begründeten Geräteeinschränkungen von blue TV arbeitet die Swisscom also als Nebeneffekt auch noch gegen die finanziellen Interessen von SRF, wobei das gleich natürlich auch noch für sämtliche Radiosender gilt.