Hi @Freuheumpo90
Alle Informationen zur Vertragsübergabe findest du hier. Grundsätzlich funktioniert das schon.
Einfach daran denken, dass du dich für den Vertrag und dessen Einhaltung haftbar machst - also wenn die andere Person z.B. in drei Monaten aussteigen möchte, haftest du worst-case für die verfrühte Kündigung und bezahlst alle Monatsgebühren bis zur Mindestvertragsdauer. Selbiges gilt für Einkäufe via SMS usw.
LG
r00t