Am Donnerstag fällte das Bundesgericht einen fatalen Entscheid, der den Ausbau des reinrassigen 5G auf Band 78 mit adaptivem Betrieb stark ausbremsen kann.
Ich zitiere von Chance 5G: Gemäss einem aktuellen Gerichtsurteil muss künftig zur Aktivierung des Korrekturfaktors bei adaptiven Antennen ein ordentliches Baugesuch eingereicht werden. Obwohl sämtliche Vorgaben jederzeit eingehalten wurden, sind nun Tausende bestehender Anlagen von einem juristischen Formfehler betroffen. Die Mobilfunkversorgung mit einer effizienten und zeitgemässen Technologie wird in der Schweiz weiter stark verzögert.
Siehe auch https://chance5g.ch/de/storys/bundesgerichtsurteil-wirft-den-5g-ausbau-zur%C3%BCck/
Was bedeutet das z.B. für Netstal? In Netstal haben wir bisher das kleine 5G auf Band 1, im 2100er Band. Von Glarus strahlt an gewissen Punkten in Netstal das 5G n78 Signal mit adaptivem Betrieb aus Glarus-Bergli ein. Gegen den Jahreswechsel ist 5G n78 auf dem Netstaler Standort Wiggispark geplant.
Was bedeutet dieses Urteil für Netstal und äquivalente Fälle?