@foobar nein eine 2. OTO-Dose (Privat Installation) und eine 3.OTO Dose (Privat Installation) in dem Raum wo Du sie brauchen tuest.
D.h Du musst noch ein 2.Fiberkabel zwischen den Dosen 2+3 ziehen.
https://www.reichelt.com/ch/de/ftth-anschlussbox-2x-sc-apc-mit-20-m-verlegekabel-logilink-fb2sc20-p323423.html?PROVID=2808&gad_source=1&gclid=CjwKCAjw0YGyBhByEiwAQmBEWoPDCuF-5giQzQaTajnT6M_9bMNgtXJVmQEfmHBqe9jO8iwTFGzB_BoCqb8QAvD_BwE
oder hier: https://www.brack.ch/lightwin-ftth-oto-box-2x-lc-apc-kupplungen-1520384
D.h. die Glasfaserinstallation vom BEB->OTO-Dose muss unberührt bleiben!!! Auch wenn bis zum BEB 4 Fasern gezogen wurden und diese 2 anderen Fasern wahrscheinlich nie genutzt werden!!!
Alles andere ist nicht Regelkonform und könnte Dir bei einer Überprüfung der Installation,
Ärger und Kosten für die konforme Installations-Wiederherstellung ins Haus bringen.
Port 3: Eigentümer ist gemeint = Netzerbauer des Glasfasernetztes
Port 4: Provider der nicht BBCS nutzen tut und sein eigenes Equipment und Glasfasernetz nutzt. (z.B. sehr grosse Überbauung)
Beim Vier-Faser-Modell (P2P) werden zwei Fasern durch Swisscom und (falls vorhanden) den lokalen Energieversorger belegt, während die verbleibenden zwei oder drei Fasern unbeschaltet bleiben (“Dark Fibre”). Diese stehen anderen Anbietern technologieunabhängig zur Verfügung.