Für die die es intressiert, hier die Antwort der WEKO:
"Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage im Zusammenhang mit der Untersuchung Netzbaustrategie Swisscom und danken Ihnen für Ihr Interesse an einem funktionierenden Wettbewerb.
In Anwendung des Kartellgesetzes (KG) untersucht die Wettbewerbskommission (WEKO) aktuell, inwiefern Swisscom durch die Verweigerung des Netzzugangs in Gebieten, welche sie alleine mit Glasfaser (FTTH) ausbaut, allenfalls ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und sich somit kartellrechtswidrig verhält. Durch die Verhaltensweise von Swisscom können Wettbewerber in ihrer Angebotsgestaltung behindert werden. Zudem kann die freie Wahl des Anbieters sowie die Angebotsvielfalt eingeschränkt werden. Da die Netzbaustrategie geeignet ist, die Wettbewerbsverhältnisse über Jahre hinaus zu beeinflussen, droht eine dauerhafte Behinderung des wirksamen Wettbewerbs (vgl. Pressemitteilung und Presserohstoff der WEKO vom 17. Dezember 2020).
Die WEKO hat mit Verfügung vom 14. Dezember 2020 gegen Swisscom vorsorgliche Massnahmen erlassen, welche Swisscom untersagen, ihr Glasfasernetz in einer Weise aufzubauen, die Dritten einen Layer 1-Zugang ab den Anschlusszentralen von Swisscom verunmöglicht. Mit Urteil vom 2. November 2022 hat das Bundesgericht die Beschwerde von Swisscom abgewiesen und die vorsorglichen Massnahmen der WEKO bestätigt (vgl. Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 29. November 2022). Die WEKO ist bestrebt, das Verfahren so schnell wie möglich zu Ende zu führen.
Die von der WEKO erlassenen vorsorglichen Massnahmen waren notwendig, um auf dem neu errichteten Glasfasernetz den wirksamen Wettbewerb zu sichern. Zudem wäre es Swisscom bereits heute möglich Ihnen den Glasfaseranschluss weiter zur Verfügung zu stellen, wenn Swisscom die Vorgaben der vorsorglichen Massnahmen umsetzt bzw. umgesetzt hätte. Swisscom hat zudem öffentlich mitgeteilt, im Netzausbau neue Anschlüsse wieder grösstenteils in der Punkt-zu-Punkt Netzarchitektur auszuführen und bereits bestehende P2MP-Anschlüsse teilweise in P2P umzubauen (vgl. Medienmitteilung von Swisscom vom 27. Oktober 2022). Bei dieser Ausbauweise des FTTH-Netzes ist ein Layer 1-Zugang ab den Anschlusszentralen von Swisscom grundsätzlich möglich. Wir bitten Sie daher mit Swisscom nach einer für Sie gangbaren Lösung zu suchen."